Der Angeklagte wird für seine Zeit in der Untersuchungshaft entschädigt. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Landgericht hat einen Mann freigesprochen, der im Stuttgarter Schlossgarten eine 17-Jährige vergewaltigt haben soll.

Stuttgart - Die 4. Jugendschutzkammer des Landgerichts hat einen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der 24-Jährige wird für die Zeit seit dem 4. November 2018, in der er in Untersuchungshaft gesessen hat, entschädigt. Er bekommt 25 Euro pro Hafttag.

Der Fall hatte in Stuttgart und Umgebung, vor allem in den sozialen Netzwerken für einige Aufregung gesorgt. Die Wellen schlugen auch deshalb so hoch, weil kurze Zeit nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 17-Jährigen am 3. November 2018 im Oberen Schlossgarten ein „zweiter Fall“ bekannt geworden war. Eine 20-jährige Frau hatte Ende November Anzeige erstattet. Sie sei im Stadtgarten zwischen der Universität Stuttgart und dem Hauptbahnhof von einem Mann attackiert worden. Mit einem Messer bewaffnet habe der Maskierte versucht, ihr Gewalt anzutun.

Vorwurf löst sich in Luft auf

Der Fall der 20-Jährigen löste sich in kürzester Zeit in Luft auf. Die Frau hatte die Sexattacke schlicht erfunden, was sie im Laufe der Ermittlungen auch zugab. Offenbar leidet sie unter psychischen Problemen.

Gravierende Folgen hätte der Fall für die 17 Jahre alte Frau haben können, der vor dem Landgericht verhandelt wurde. Sie hatte behauptet, ein 24-Jähriger, den sie am 3. November in der Innenstadt kennengelernt hatte, habe ihr Gewalt angetan. Der Mann war festgenommen worden und in U-Haft gelandet.

„Der Fall war von Anfang an wackelig“, sagt seine Verteidigerin Franziska Rückert. Die Anwältin zeigt sich wenig begeistert von der Ermittlungsarbeit der Polizei. Auch das Gericht war mit den Ermittlungsergebnissen offenbar nicht zufrieden und hatte deshalb Nachermittlungen angeordnet.

Unter anderem wurde ein Glaubwürdigkeitsgutachten über das mutmaßliche Opfer in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Expertise: Auf die Aussage der 17-Jährigen könne man keine Verurteilung stützen. Ihre Schilderung sei nicht belastbar, sie sei lückenhaft, widersprüchlich und nicht konstant. Die junge Frau hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.

Die Vorsitzende Richterin sagte, die Kammer wäre aufgrund ihrer Erfahrung wohl auch ohne Gutachten zu diesem Schluss, sprich zu einem Freispruch, gekommen.

Kein Verfahren gegen die 17-Jährige

Der Mann hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten. Laut seiner Aussage sei er von der jungen Frau angesprochen worden – eine Zufallsbekanntschaft. Sie habe ihm die Stadt zeigen wollen. Sie sei es auch gewesen, die damit begonnen habe, mit ihm zu flirten und ihn zu berühren. Ein Spaziergänger hatte das Paar gesehen und die Polizei alarmiert. Bei der folgenden Personenkontrolle hatte die 17-Jährige gesagt, der Mann habe sie sexuell belästigt. Er wurde festgenommen und schließlich wegen Vergewaltigung angeklagt.

Von der 4. Jugendschutzkammer wurde der 24-Jährige schließlich freigesprochen. Selbst die Staatsanwältin hatte für Freispruch plädiert. Allerdings hat sich die Staatsanwaltschaft nach einiger Überlegung dazu entschieden, kein Verfahren gegen die 17-jährige Jugendliche wegen Freiheitsberaubung und wegen falscher Verdächtigung einzuleiten. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers sei zwar nicht dazu geeignet, eine Verurteilung des Angeklagten zu rechtfertigen, was vielleicht an psychischen Problemen der jungen Frau liege. Ob sie jedoch beinhart gelogen hat, könne nicht zweifelsfrei belegt werden, so die Anklagebehörde.