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Bekommen Kinder in Hartz-IV-Familien eine angemessene Unterstützung vom Staat?

Karlsruhe/Berlin - Bekommen Kinder in Hartz-IV-Familien eine angemessene Unterstützung durch den Staat? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in den vergangenen Monaten eingehend auseinandergesetzt. Mit Spannung wird nun erwartet, wie das oberste deutsche Gericht an diesem Dienstag zur Frage der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder entscheidet. Die Richter wollen mit ihrem Urteil erstmals grundsätzlich Stellung beziehen zum "Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum". Ihr Richterspruch könnte damit sogar die gewaltigste Sozialreform in der deutschen Nachkriegsgeschichte kippen - und den hoch verschuldeten Staat weitere Milliarden kosten.

Auf das Land kämen in diesem Fall keine größeren Kosten zu. Höhere Regelsätze müsste laut Sozialministerium in Stuttgart der Bund tragen. Landessozialministerin Monika Stolz rührt nicht zuletzt auch deshalb die Werbetrommel für höhere Sätze. Im Südwesten gab es zuletzt mehr als 82.500 sogenannte Bedarfsgemeinschaften, in denen insgesamt mehr als 135.600 Kinder unter 15 Jahren lebten.

Nach Gesprächen mit den Unionsministerpräsidenten am Sonntagabend will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen mit der SPD über eine Grundgesetzänderung verhandeln. Ihr Vorschlag zur Neuordnung der Jobcenter war an Hessen gescheitert.