Künftig sollen sich Besucher und geimpfte Bewohner auch ohne Abstand im Zimmer treffen können. Foto: picture alliance/dpa/Jonas Güttler

Mehr als zwei Besucher pro Tag und Treffen im Zimmer ohne Masken – was das Land für geimpfte Pflegeheimbewohner plant.

Stuttgart - Wer geimpfte Pflegeheimbewohner in deren Zimmer besucht, soll künftig auf Mindestabstand und Schutzmaske verzichten können. Das ist eine der Lockerungen, die das Sozialministerium aktuell plant, wie ein Sprecher unserer Zeitung sagte. „Hierdurch soll wieder mehr Nähe zwischen Bewohnern und Besuchern ermöglicht werden und insbesondere an Demenz erkrankten Bewohnern das Erkennen der Besucher erleichtert werden.“

Eine weitere der geplanten Lockerungen, die laut dem Sprecher nach aktuellem Stand am kommenden Montag in Kraft treten sollen, betrifft die Zahl der Besucher in solchen Einrichtungen. Laut der aktuellen Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen Bewohner derzeit nur zwei Besuche pro Tag empfangen. „Ab einer Impfquote von 90 Prozent der Bewohner in einer Einrichtung wird die Besucherzahlbeschränkung aufgehoben. Die Bewohner von Pflegeheimen dürfen dann Besuche unter den für die Allgemeinbevölkerung geltenden Regelungen nach der Corona-Verordnung empfangen.“

Besuche in Gemeinschaftsräumen

Außerdem sollen bei einer Impfquote von 90 Prozent auch wieder Besuche in den Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen „regelhaft zugelassen werden“. Allerdings werden die allgemeinen Hygieneregeln und insbesondere die Testpflicht für Besucher weiterhin gelten. Dies gelte auch für geimpfte Besucher.

„Weitere Anpassungen, beispielsweise bei der Testpflicht für Beschäftigte und hinsichtlich genesener Personen, sind aktuell noch in der Diskussion“, so der Sprecher.

Auslöser war der Vergleich mit Lörrach

Die jetzt angedachten Lockerungen gehen auf einen Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen bereits von Mitte Februar zurück. Darin wurden die Gesundheitsminister der Länder aufgefordert, Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept Besuchsregeln für die Pflegeheime wieder sicher erweitert werden können.

Anfang dieser Woche hatte das Land außerdem im Rechtsstreit mit einem Lörracher Seniorenzentrum eingelenkt. Das Seniorenheim wollte seine Cafeteria für geimpfte Bewohner wieder öffnen, das Land hatte das zunächst abgelehnt. Der Rechtsstreit war Anfang der Woche mit einem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim beigelegt worden, dem sowohl Heimbetreiber als auch das Landesgesundheitsministerium zugestimmt haben. Voraussichtlich von diesem Mittwoch an dürfen geimpfte und genesene Bewohner des Seniorenzentrums Mühlehof in Steinen wieder im Café zusammen essen.

Die Richter hatten diese Entscheidung mit einer Einschätzung des Robert-Koch-Instituts begründet, wonach Geimpfte kaum noch ansteckend sind.

Interessensvertreter wie der Landesseniorenrat oder der Biva Pflegeschutzbund fordern schon länger, die weitgehende Isolation von Pflegeheimbewohnern zu beenden, wenn ein Großteil geimpft ist.