Polizeiliche Ermittler haben bald mehr Möglichkeiten, aus der am Tatort gefundenen DNA des Verdächtigen Hinweise für die Fahndung zu erhalten. Foto: AP

Polizeiliche Ermittler können bald DNA-Suren auf Haar-, Haut- und Augenfarbe untersuchen. Damit werden auch Konsequenzen aus einem Freiburger Mordfall gezogen.

Berlin - Die Ermittler der Polizei sollen bald mehr Möglichkeiten haben, um DNA-Analysen für ihre Fahndungsarbeit zu nutzen. So können die Fahnder künftig am Tatort gefundene Spuren von Gewebe dazu verwenden, anhand der Spuren die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter des Tatverdächtigen zu ermitteln. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der unserer Zeitung vorliegt, und nun in die Ressortabstimmung geht. Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen Gentest erlaubt.

Konsequenz aus dem Mordfall Maria Ladenburger

Die Neuregelung ist auch eine Konsequenz aus dem bundesweit diskutierten Freiburger Mordfall an der Studentin Maria Ladenburger im Oktober 2016. Nach der Festnahme des Täters hatte Freiburgs damaliger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger für eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren plädiert. Er sagte, bei der Tätersuche hätte dies massiv helfen können.

Nach wie vor untersagt ist dagegen die sehr umstrittene Auswertung der „biogeografischen“ Herkunft eines gesuchten Verdächtigen. Offenbar soll damit vermieden werden, dass es zu Stigmatisierungen bei den Angehörigen von Minderheiten kommen könnte – wenn der Gesuchte etwa dem osteuropäischen oder afrikanischen Raum zugeordnet werden könnte. Die Argumentation wird in der Koalition durchaus nicht geteilt. „Wenn der Gesuchte als blond und blauäugig identifiziert wird, hilft das ja auch, solche Phänomene gerade zu vermeiden“, sagte der justizpolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Johannes Fechner, unserer Zeitung. Die Möglichkeit bleibe nur deshalb noch ausgeschlossen, „weil die Technik hier noch nicht zu Ergebnissen führt, die präzise genug sind“, sagte Fechner. Prinzipielle Bedenken gegen ihren Einsatz habe er nicht.

Justizministerium des Landes hätte sich mehr gewünscht

Diese Sicht wird auch im baden-württembergischen Justizministerium geteilt. Minister Guido Wolf (CDU) sagte unserer Zeitung, es sei „der Bevölkerung nicht vermittelbar, wenn Rechtsgrundlagen ohne ersichtlichen Grund hinter den neuen Analysemethoden zurückbleiben und damit die Strafverfolgung unnötig erschweren“. Dennoch wird der Gesetzentwurf begrüßt. Das Land hatte schon im April 2017 eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.

Skepsis bis Ablehnung bei der Opposition

Skepsis bis Ablehnung kommt aus Kreisen der Opposition im Bundestag. Die grüne Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von „hektischer Betriebsamkeit“. Gerade die erweiterte DNA-Analyse berge „eine hohe Fehlerhaftigkeit und das hohe Risiko, dass völlig Unbeteiligte in den Fokus von Ermittlungen geraten“, sagte sie. Der Vize-Fraktionschef der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, sprach von einem „erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“.