Mustergrab auf dem Mensch-Tier-Friedhof „Unser Hafen“ im rheinland-pfälzischen Braubach bei Koblenz. Foto: Unser Hafen/Presse

Essen und Braubach haben es vor gemacht: In mehreren deutschen Städten ist es erlaubt, dass Menschen und ihre Haustiere gemeinsam beerdigt werden können. In Stuttgart gibt es bisher nur die Bestattung von Tieren auf einem reinen Tierfriedhof.

Hamburg - In Hamburg können Menschen und ihre Haustiere zukünftig gemeinsam beerdigt werden. Das erlaubt ein neues Bestattungsgesetz, das die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft am Mittwoch verabschiedet haben.

Die Hansestadt steht mit dieser Mensch-Tier-Bestattung nicht alleine. Nach Angaben des Aeternitas Fördervereins Bestattung und Grabgestaltung e. V. ist diese Form der letzten Ruhe für Mensch und Tier bereits in mehreren deutschen Städten möglich.

Mehr als ein Dutzend Städte erlaubt Mensch-Tier-Bestattung

Aeternitas listet auf seiner Webseite beispielhaft 13 Friedhöfe auf, auf denen die Mensch-Tier-Bestattung bereits möglich ist – darunter Essen, Görlitz, Magdeburg, Hagen, Grefrath und Braubach.

Die rheinland-pfälzische Kommune bei Koblenz war mit dem Friedhof „Unser Hafen“ neben der Ruhrgebietsmetropole Essen (im Stadtteil Essen-Frintrop) die erste Letzte Ruhestätte, auf der 2015 Grabfelder für die gemeinsame Bestattung von Frauchen und/oder Herrchen und dem Haustier gestattet wurde.

Tierfriedhöfe in Stuttgart und Kornwestheim

In Deutschland gibt es rund 150 reine Tierfriedhöfe – darunter zwei in der Region Stuttgart: der Tierfriedhof animalia in Stuttgart-Fasanenhof und der Tierfriedhof in Kornwestheim. Laut bundesweiter Gesetzgebung sind Friedhöfe lediglich für Menschen da. Tiere können jedoch als „Grabbeilage“ angesehen werden.

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Nach einer Emnid-Umfrage (2016) befürworten 49 Prozent der Bundesbürger gemeinsame Gräber für Mensch und Tier; 48 Prozent halten nichts davon. Jüngere Menschen gehören mit 69 Prozent mehrheitlich zu den Befürwortern, bei Älteren ab 60 Jahren ist mit 72 Prozent die Ablehnung dagegen stark ausgeprägt.

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Zeichen des gesellschaftlichen Wandels

Tobias Pehle vom Verband für Gedenkkultur sieht in der gemeinsamen Ruhestätte ein Zeichen gesellschaftlichen Wandels. Zugleich bewertet er dies aber mit gemischten Gefühlen. „Die Menschen verlieren Bezugspunkte, die früher selbstverständlich waren.“

Er habe großes Verständnis, wenn Tiere als Weggefährten angesehen würden, an die „Herrchen“ oder „Frauchen“ würdig erinnern möchten, so Pehle. Ein gemeinsames Grab verwische aber die kulturellen Unterschiede zwischen Mensch und Tier.

Wo religiöse Inhalte eins zu eins auf Tiere übertragen würden, entspreche das nicht der Menschenwürde, kritisiert Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Der Theologe beobachtet aber auch, dass sich die Trauer beim Verlust eines Haustiers nicht wesentlich von der Trauer um einen Menschen unterscheide. Zudem sei Tierbestattung keine neumodische Erfindung: Schon die Kelten hätten ihre Pferde beigesetzt und der Preußenkönig Friedrich II. seine Hunde im Garten von Schloss Sanssouci begraben.

„Die Menschen sollten die Form finden, die ihnen hilft“

Es gehe nicht um eine Gleichstellung von Mensch und Tier, betont Wilhelm Brandt von der Deutschen Friedhofsgesellschaft, zu der „Unser Hafen“ gehört. Vielmehr solle die soziale Beziehung zwischen Mensch und Tier gewürdigt werden.

Zudem sei ein Grab heute kein Statussymbol mehr, sondern solle dem Lebensstil des Verstorbenen entsprechen. „Ob einem die Vorstellung gefällt, dass auf der eigenen Beerdigung ein Rocksong läuft, dass bunte Luftballons zum Himmel steigen oder eben jemand gemeinsam mit dem Haustier bestattet wird – die Menschen sollten die Form finden, die ihnen hilft.“

Kirche sieht Mensch-Tier-Bestattung positiv

Die katholische Kirche begrüßt das neue Gesetz. „Wir haben Verständnis dafür, dass das Bestattungsrecht grundsätzlich einer sich wandelnden Bestattungskultur Rechnung tragen muss“, sagt der Leiter des Katholischen Büros Hamburg, Stephan Dreyer. „Die jetzt in Rede stehenden Änderungen halten wir für angemessen und sehen unsere Anliegen, insbesondere eines würdigen Umgangs mit den Verstorbenen gewahrt.“