Der Hirschauer Ortsvorsteher Ulrich Latus würde das brachliegende Grundstück neben seinem Haus gerne für seine Kinder aufheben. Das wird schwierig werden. Foto: Horst Haas

Gemeinderat votiert für Schließung von Baulücken – notfalls mit Zwang.

Tübingen - Der Tübinger Gemeinderat hat sich am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit – 26 zu zehn Stimmen – für ein Baugebot ausgesprochen und einer Änderung der Hauptsatzung zugestimmt. Somit hat der Grünen-Oberbürgermeister Boris Palmer die Rückendeckung des Gremiums für sein in Tübingen nicht unumstrittenes Vorhaben, Eigentümer von brachliegenden Grundstücken zum Bauen zu zwingen. Palmer beruft sich auf das Baugesetzbuch, dessen Paragraf 176 als letztes Mittel die Enteignung vorsieht.

Zwei Jahre haben Eigentümer Zeit, um Wohnraum auf ihrem Grundstück zu schaffen und ein Baugesuch einzureichen. Alternativ können sie das Gelände verkaufen – an Privatleute oder zum Verkehrswert an die Stadt. Von den registrierten 550 Baulücken sind nach eingehender Prüfung 240 Grundstücke übrig geblieben. Bei rund einem Drittel hatte die Stadt mit einem Anschreiben an die Besitzer Erfolg. Sie stimmen einer Bebauung zu oder sind zumindest gesprächsbereit. Rund die Hälfte der Angeschriebenen will nicht bauen. Wenn sie nicht kooperieren, könnte ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro auf sie zukommen und letztlich der Zwangsverkauf an die Stadt.