Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts muss klären, ob der BND im Ausland weiter so horchen darf, wie bisher. Foto: dpa/Uli Deck

Die einen sehen im Bundesnachrichtendienst den Bewahrer des Friedens – die anderen halten die Arbeit des Geheimdienstes für eine Gefahr für die Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht muss sich entscheiden.

Karlsruhe - Helge Braun schwingt vor dem Bundesverfassungsgericht die ganz große Keule. Es könne um „Krieg und Frieden“ gehen, sagt der Kanzleramtsminister, als er dort die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) lobt. Die aktuelle Situation in Libyen und im Iran zeigten, wie wichtig es sei, aktuelle Informationen zu bekommen. „Wir brauchen ein objektives Bild der Lage, oft schnell, oft binnen Stunden“, so Braun. Dann müsse man in Berlin entscheiden, wer Verursacher einer Situation sei. Auf Analysen von befreundeten Diensten wolle man sich dabei nicht verlassen. Braun lobt das „fein ausziselierte BND-Gesetz“, auf dessen Grundlage der Nachrichtendienst seine Arbeit verrichtet.

Das gleiche Gesetz bewertet Matthias Bäcker ganz anders. „Weit entfernt von Rechtsstaatlichkeit“ ist das Fazit des Mainzer Rechtsprofessors, der vor dem Gericht eine Verfassungsbeschwerde vertritt, die neben mehreren ausländischen Journalisten auch die Organisation Reporter ohne Grenzen initiiert hat. Sie sehen „schutzwürdige Kommunikationsbeziehungen“ beeinträchtigt. Der BND dürfe nahezu flächendeckend mit nur geringen Hürden Daten speichern, und diese befreundeten Diensten zur Verfügung stellen, sagt Bäcker.

Gefahr für regimekritische Journalisten

Der BND ist die einzige deutsche Behörde, die Kommunikationsdaten im Ausland von Ausländern ohne konkreten Anlass sammeln darf. Christian Mir, der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, erklärt, warum gerade Journalisten im Ausland unter diesem Recht zu leiden hätten. Sie seien es, die oft Kontakt zu regimekritischen Kräften hätten, die in Bereichen recherchierten, in denen es der Regierung nicht gefällt. Und sie seien es, die durchaus im Fokus der Nachrichtensammler stünden. Vor drei Jahren habe der „Spiegel“ aufgedeckt, wie der BND die Kommunikation des Senders BBC, der „New York Times“ und der Agentur Reuters überwacht habe, sagt Mir.

Verfassungsrechtlich wirft das alles eine Reihe von Fragen auf. „Der Rechtsstaat bewegt sich an der Schnittstelle mehrerer unsere Zeit prägender Entwicklungen“, sagt Stephan Harbarth, der Vorsitzende des Ersten Senats: Internationalisierung und Digitalisierung schaffen die Möglichkeit einer „neuartigen Verwundbarkeit von Rechtsgütern“.

Dilt das Grundgesetz für Ausländer im Ausland?

Eine der entscheidenden Fragen ist dabei, ob die deutschen Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten, denn bei der Verhandlung geht es ausschließlich um diesen Personenkreis. Der Rechtsprofessor Joachim Wieland argumentiert im Namen der Bundesregierung, dass dem nicht so sei. Schon aus der Präambel des Grundgesetzes ergebe sich, dass die Grundrechte nur auf dem Staatsgebiet Geltung hätten. Kritische Nachfragen von der Richterbank lassen erahnen, dass dies dort anders gesehen werden könnte. „Staaten handeln immer mehr im Ausland“, sagt Johannes Masing, der Berichterstatter in diesem Verfahren. Er sieht die Gefahr, dass „die Bindung der Menschenrechte unterlaufen“ werden könnte.

Ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist die tatsächliche Arbeit des BND. Sammelt der Nachrichtendienst, wie im Gesetz vorgesehen, Informationen für die Bundesregierung – oder ist der Dienst inzwischen schon eher für die Gefahrenabwehr tätig. „Wir sind weder Beratungsorgan noch Strafverfolgungsbehörde“, sagt der BND-Chef Bruno Kahl. Er weiß, dass sich sein Dienst auf dünnem Eis bewegt. Sollten die Richter zu dem Schluss kommen, dass die rund 6500 BND-Mitarbeiter inzwischen eher konkrete Aufklärungsarbeit leisten, dann würde das gesamte Legitimationsgerüst für den Dienst ins Rutschen kommen.

Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.