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Starregisseur Roman Polanski soll gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken (2,9 Millionen Euro) aus der Schweizer Auslieferungshaft entlassen werden.

Bellinzona - Starregisseur Roman Polanski soll gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken (2,9 Millionen Euro) aus der Schweizer Auslieferungshaft entlassen werden. Das entschied das Bundesstrafgericht in Bellinzona in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung und gab damit einer Beschwerde des 76-Jährigen statt.

Die Richter verfügten neben der Kaution einen Hausarrest in seinem Chalet verbunden mit elektronischer Überwachung. Polanski muss zudem seine Ausweispapiere abgeben. Das Justizministerium kündigte an, rasch darüber zu entscheiden, ob das Urteil angefochten werden soll, wie ein Sprecher sagte. Bis dahin soll Polanski in Haft bleiben. Für seine Beschwerde hat das Ministerium zehn Tage Zeit.

Eine erste Beschwerde Polanskis gegen einen ablehnenden Bescheid des Justizministeriums hatte das Bundesstrafgericht am 20. Oktober abgewiesen. Begründet wurde dies mit hoher Fluchtgefahr. Der französisch-polnische Regisseur war am 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls am Flughafen Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Die USA werfen ihm vor, 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Noch vor der Urteilsverkündung war er damals nach Europa ausgereist, seitdem ist er nicht mehr in die USA zurückgekehrt. Am 22. Oktober übermittelten die USA das formelle Auslieferungsgesuch an die Schweiz.