Die Nachfrage für Geburtshilfe im Charlottenhaus stimme, sagt der Träger. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Geburtshilfe gehört zur Daseinsfürsorge. Deshalb ist angesichts der gestiegenen Haftpflichtprämien für Ärzte die Politik gefordert, meint unsere Redakteurin Viola Volland.

Stuttgart - Es ist noch nicht ausgemacht, dass die Geburtshilfe am Charlottenhaus in Zukunft nicht weitergeführt werden kann, weil ein Belegarzt ausscheidet. Das Robert-Bosch-Krankenhaus (RBK) als Träger will das Aus schließlich unbedingt verhindern. Alles andere wäre auch eine schlechte Nachricht für Stuttgart. Die Vielfalt in der Geburtshilfe, die die verschiedenen Häuser bieten, ist ein Gewinn für die Stadt, den es zu erhalten gilt. Aber hier geht es nicht „nur“ darum, welche Vorliebe eine Schwangere für ihre Entbindung hat. Aufgrund des anhaltenden Babybooms geht es auch um Daseinsfürsorge. Jeder Kreißsaal wird gebraucht.

Zu Recht weist das RBK in diesem Fall auch der Politik Verantwortung zu. Denn die Haftpflichtprämien sind aus dem Ruder gelaufen. Den Versicherungen kann man den Schwarzen Peter allerdings auch nicht wirklich zuschieben. Es ist zwar äußerst selten, dass bei Geburten etwas schiefläuft, aber wenn das passiert, ist die „Schadenssumme“ nun mal sehr hoch.

Auf dem Koalitionsvertrag allein darf man sich nicht ausruhen

Die Versicherer geben das Risiko an Einzelne weiter: an Hebammen und Ärzte. Doch eigentlich müsste die gesamte Gesellschaft das Risiko tragen. Bei den Hebammen hat die Politik wegen der hohen Haftpflichtprämien schon reagiert, sie werden entlastet. Eine ähnliche Regelung muss für die Ärzte folgen. Der Auftrag, die Finanzierungsgrundlagen der Geburtshilfe durch Belegärzte zu überprüfen, steht ja auch schon, allerdings knapp gehalten, im Koalitionsvertrag. Darauf darf man sich nicht ausruhen. Es muss schnell gehandelt werden. Sonst wird es in Zukunft irgendwann gar keine niedergelassenen Gynäkologen mehr geben, die belegärztlich in der Geburtshilfe arbeiten wollen – beziehungsweise können.