Ein N145-Hubschrauber der Polizei transportiert während der Fahndung nach einem Flüchtigem Beamte des Spezialeinsatzkommandos in Oppenau. Foto: SDMG/SDMG / Gress

Im Dezember verachtfachte der Stuttgarter Flughafen die Gebühren für Starts und Landungen von Polizeihubschraubern – ohne mit der Polizei zu sprechen. Jetzt der Kompromiss: Künftig muss der Steuerzahlen 350 Prozent mehr zahlen – damit ist nur Bayern teurer als der Südwesten.

Stuttgart - Rückwirkend zum 1. Juli hatte die Flughafen Stuttgart GmbH nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Dezember die Entgelte für die Polizeihubschrauberstaffel des Landes erhöht: Statt 60 000 Euro sollte das für die Helikopter zuständige Polizeipräsidium Einsatz nunmehr 480 000 Euro für die Jahre 2019 und 2020 aus dem laufenden Haushalt. Pikant: Bei den Verhandlungen um die neue Entgeltordnung waren weder dem Flughafen noch dem diesen beaufsichtigenden Verkehrsministerium die alten Verträge mit der Polizei bekannt. Diese wurde deshalb erst gar nicht zu Gesprächen eingeladen.

Nunmehr ist ein Kompromiss gefunden worden, der zwar eine Steigerung der Kosten für die Hubschrauberstaffel auf jährlich etwa 210 000 Euro vorsieht. Diese jedoch sollen künftig im Landeshaushalt berücksichtigt werden, sagt Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrsministeriums: „In unserem Haus wird die vom Flughafen Stuttgart beantragte neue Entgeltordnung gegenwärtig geprüft. Ich bin optimistisch, dass wir diesem Entwurf zustimmen können.“ Zudem sei im Nachtragsetat für das laufende Jahr, der derzeit im Kabinett diskutiert wird, vorgesehen, die Mehrkosten für 2019 und 2020 zu verankern.

Deutschlandweit werden in Baden-Württemberg die zweithöchsten Gebühren nach Bayern für Starts und Landungen von Polizeihubschraubern erhoben. Das ergab eine Umfrage unserer Zeitung bei allen Standorten von Polizeihubschrauberstaffeln. Allerdings: In vielen Bundesländern kommt es zu einer Mischkalkulation, weil dort die Polizei Hangars, Unterkünfte und Treibstoffanlagen von den Flughafenbetreibern mietet. Das ist in Baden-Württemberg nicht der Fall.

Hier gehört – wie in Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – die Infrastruktur bereits der Polizei. Die Flughäfen in Düsseldorf und Hamburg erheben keine Start- und Landegebühren, Hannover berechnet 7,50 Euro pro Landung. Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) argumentiert, dass „im Vergleich zur gewerblichen und privaten Nutzung eines Hubschraubers im Anwendungsbereich der Entgeltordnung kein deckungsgleicher Sachverhalt vorliegt, da die hiesige hoheitlich tätige Polizeihubschrauberstaffel eine eigene Infrastruktur betreibt und überwiegend nicht auf die Einrichtungen und Dienste des Flughafens zurückgreift.“

Der FDP-Verkehrsexperte Jochen Haussmann sagt: „Der Vorgang rund um die Flughafengebühren für die Polizei wirft ein schales Licht auf unseren Verkehrsminister. Ich fasse es so zusammen: Dichtung und Wahrheit. Es hieß, Sonderreglungen gingen nicht, diese gehen nun doch. Dem Verkehrsausschuss gegenüber hat er in der Sitzung den Eindruck erweckt, als wenn die horrenden Mehrkosten für die Polizei bereits abgewendet wären, was nicht der Fall ist. Die abschließende Regelung steht noch aus. Die Rolle des Verkehrsministeriums als Aufsicht und Aufsichtsrat des Flughafens ist mehr als bemerkenswert. Statt Fehler einzugestehen und umgehend gegenzusteuern, wurde so getan, als sei alles kein Problem.“

Ex-Innenminister Reinhold Gall (SPD) spricht von „nicht wohlüberlegten Entscheidungen im Verkehrsministerium“, begrüßt aber, dass die Polizei nicht auf den Kosten sitzen bleibt.