Die Zapfhähne dürfen im Kreis nur noch eingeschränkt laufen Foto: dpa/Monika Skolimowska

Im Landkreis Böblingen soll es an drei Tagen in der Woche von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol mehr zu kaufen geben. Die Reaktionen darauf fallen äußerst kritisch aus.

Landkreis Böblingen - Simeon Schad, Inhaber des V8-Hotels in Böblingen, hat sich am Montag mächtig angefressen gezeigt: „Völliger Humbug“, „ein Witz auf Rädern“, „Bevormundungspolitik“ waren die Begriffe, die er wählte, als er auf das temporäre Alkoholverkaufsverbot in Gaststätten im Landkreis Böblingen angesprochen wurde. Ein solches kündigte das Landratsamt Böblingen für Montag im Rahmen einer Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens an: „Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind donnerstags, freitags und samstags in der Zeit von 23 bis 6 Uhr des Folgetages in Speise- und Schankwirtschaften nach dem Gaststättengesetz sowie an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten“, hieß es in der Pressemitteilung.

Umsetzung des Verbots löst Kopfzerbrechen aus

Die Erfahrungen aus Kontrollen in den vergangenen Monaten hätten laut Landratsamt gezeigt, dass sich Kunden ab 23 Uhr viel weniger an Hygiene- und Verhaltensregeln halten würden als in den Stunden davor. Nunzio Chiumenti, der Geschäftsführer des Brauhauses Schönbuch, kann das für seinen Betrieb nicht bestätigen: „Für klassische Restaurants ist das unlogisch. Da isst und trinkt man, aber steht ja nicht irgendwann auf den Tischen.“ Daher hält er das Verbot für alle Gaststätten unverhältnismäßig.

Für den Umsatz sei diese Maßnahme zwar nicht besonders dramatisch, doch Chiumenti ärgert sich über die allgemeine Verunsicherung, die das Verbot mit sich bringe. „Wir sind im Moment ein bisschen im Chaos, weil wir nicht wissen, ob wir tatsächlich gemeint sind. Wir warten da noch auf eine Stellungnahme vom Landratsamt“, sagt er. Zudem bereite ihm die Umsetzung des Verbots Kopfzerbrechen: „Von Sonntag bis Mittwoch darf ich Alkohol konsumieren, ab Donnerstag nicht mehr ab 23 Uhr. Das wird ein Kuddelmuddel, ein Durcheinander.“

Landkreise besprechen sich mit der Stadt Stuttgart

Auch für Simeon Schad, den zweiten Vorsitzenden der Kreisstelle Böblingen des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, ist diese Maßnahme völlig unverständlich: „Das wird das Ganze verlagern. Dann wird man sich davor mit Alkohol eindecken und nach 23 Uhr im Freien oder in privaten Räumen trinken.“ Die Konsequenz: „Dann liegen die Flaschen am Langen See. Das ist ja das, was man nicht will, dieses Unkontrollierte.“

Auf Nachfrage beim Landratsamt Böblingen teilt die Pressesprecherin Simone Hotz mit, sich erst im Laufe des Dienstags dazu äußern zu wollen, weil die Landkreise dieses Thema erst noch mit der Stadt Stuttgart besprechen würden. Denn in der Landeshauptstadt ist der Verkauf von alkoholischen Getränken jeweils Donnerstag, Freitag und Samstag in der Zeit von 21 bis 6 Uhr untersagt. Und das Verbot gilt, anders als im Landkreis Böblingen, nur für Gastrobetriebe, die Getränke zum Mitnehmen verkaufen sowie für Läden und Supermärkte.