EnBW steht vor Gericht. Foto: dpa

Verbraucherschützer haben Info-Briefe der EnBW an Gaspreisrebellen harsch kritisiert.

Stuttgart - Verbraucherschützer haben Info-Briefe des Energieversorgers EnBW an sogenannte Gaspreisrebellen harsch kritisiert. "Die Schreiben sind nichts als Einschüchterungsversuche", sagte Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW). In den Schreiben, die Ende Juli an Gas-Grundversorgungskunden verschickt wurden, werde der Eindruck erweckt, das Landgericht Stuttgart habe in einem Urteil die Rechtsauffassung der EnBW gestützt, wonach die Preiserhöhungen des Versorgers generell rechtmäßig seien. Dies sei aber gar nicht der Fall. Das Gericht habe nur bestätigt, dass das Urteil einer unteren Instanz formal korrekt gefällt wurde. Die Billigkeit der Preiserhöhungen sei dagegen nicht bestätigt worden.

Bei der Billigkeitsprüfung geht es um die Frage, ob die Tarifanpassungen betriebswirtschaftlich gerechtfertigt sind oder die Kunden zu stark belasten. Dies habe die EnBW nie nachgewiesen, so Benner. Entgegen der Darstellung der EnBW hätten sich die Chancen der Gaskunden, einen Prozess zu gewinnen, nicht verschlechtert. In den vergangenen Jahren sind Dutzende derartiger Fälle im Land verhandelt worden. Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es nicht. Die EnBW wies die Kritik der VZBW zurück.