Entspannter lernen: In der Ganztagsschule Foto: dpa

Die Ganztagsschule ist nun im Schulgesetz von Baden-Württemberg verankert. Zunächst sollen vor allem Grundschulen und Förderschulen umgewandelt werden.

Die Ganztagsschule ist nun im Schulgesetz von Baden-Württemberg verankert. Zunächst sollen vor allem Grundschulen und Förderschulen umgewandelt werden.
 
Was ist neu?
Die Schulen und Kommunen haben neue Wahlmöglichkeiten. Sie entscheiden, ob die Schule an drei oder an vier Tagen geöffnet ist und Unterricht und andere Angebote sieben oder acht Zeitstunden umfassen. In dieser Zeit sollen die Schüler auch ein Mittagessen erhalten und ihre Hausaufgaben erledigen. Die Ganztagsschule kann entweder in der verbindlichen Form angeboten werden – sie ist dann verpflichtend für alle Schüler. Das ermöglicht, den Tag zu rhythmisieren, das heißt, dass der Unterricht immer wieder durch längere Bewegungs- oder Entspannungspausen unterbrochen werden kann. Oder sie gilt als Wahlform, das heißt, nur ein Teil der Schüler nimmt am Ganztagsprogramm teil. Ein kostenloses Angebot muss jederzeit sichergestellt werden.
Für wen gilt das Angebot?
Das neue Programm gilt zunächst für die Grundschulen und die Grundstufen der Förderschule, weil dort das Angebot am geringsten ist. Eltern soll damit auch ermöglicht werden, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Wie unterstützt das Land die Ganztagsschule?
Das Land stellt den Schulen zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung. Wie viele das sind, hängt von der Dauer des Ganztagsangebotes ab. Pro Ganztagsklasse sind es mindestens sechs Lehrerstunden (für drei Tage und sieben Zeitstunden) und höchstens zwölf Stunden (für vier Tage und acht Zeitstunden). Das ist mehr, als die Schulen bisher erhalten haben. Bis zu 50 Prozent dieser Stellen können auch monetarisiert werden. Das heißt, die Schulen erhalten Geld statt Stellen und können damit andere pädagogische Kräfte bezahlen, etwa aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst oder auch den Kirchen. Das Land hat dazu mit mehreren Verbänden eine Zusammenarbeit vereinbart.
Was sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung?
Damit eine Schule zusätzliche Lehrerstunden erhält, müssen mindestens 25 Schüler am Ganztagsprogramm teilnehmen. Dieses kann klassenweise stattfinden, bei kleineren Schulen kann es auch klassenübergreifend oder jahrgangsübergreifend organisiert werden. Einzügige Grundschulen können also eine jahrgangsübergreifende Ganztagsgruppe mit Schülern von der ersten bis zur vierten Klasse einrichten. Die Organisation der Gruppen bleibt der Schulleitung überlassen.
Wie können Grundschulen Ganztagsschulen werden?
Der Schulträger, also die Gemeinde, kann die Einrichtung einer Ganztagsschule beantragen. Allerdings muss die Schulkonferenz, der Lehrer und Eltern angehören, zustimmen. Dort erhalten Eltern künftig mehr Mitsprache.
Wie viel Geld investiert das Land in den Ausbau?
Bis zum Jahr 2023 sollen 70 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen sein. Das Land rechnet dann mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von von 158 Millionen Euro jährlich – 147 Millionen für die Ganztagsgrundschulen, rund 11 Millionen für die Grundstufe der Förderschulen.
Wie steht Baden-Württemberg bei den Ganztagsschulen im Ländervergleich da.
Nach der vor wenigen Tagen veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung liegt Baden-Württemberg bundesweit auf dem vorletzten Platz, vor Bayern. Im Schuljahr 2012/13 besuchten im Südwesten 18,9 Prozent der Kinder und Jugendlichen eine Ganztagsschule. Auffällig ist, dass der Anteil der Ganztagsschulen bei den privaten Schulen deutlich höher ist als an den öffentlichen Schulen. Auch der Anteil der Schüler, die das Ganztagsprogramm nutzen, ist an den Privatschulen deutlich höher.
Stuttgart - Warum braucht Baden-Württemberg überhaupt ein neues Gesetz?
Schon seit Jahrzehnten gibt es Ganztagsschulen im Südwesten, allerdings sehr unterschiedliche Modelle. Zunächst wurden vor allem Hauptschulen in sogenannten sozialen Brennpunkten als Ganztagsschulen genehmigt. Beschleunigt wurde der Ausbau durch das Förderprogramm der rot-grünen Bundesregierung zu Beginn des vergangenen Jahrzehnts. Baden-Württemberg erhielt damals vom Bund mehr als eine halbe Milliarde Euro, um beispielsweise Mensen und Aufenthaltsräume für Ganztagsschulen einzurichten. Dieses Angebot nutzten auch viele Gymnasien, die im Jahr 2004 durch die Verkürzung der Gymnasialzeit von neun auf acht Jahre faktisch Ganztagsschulen geworden waren, allerdings nicht entsprechend ausgestattet waren.