Ein frisch vermähltes Ehepaar hält seine Heiratsurkunde in den Händen. Foto: dpa

Wer mit kirchlichem Segen nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, kann seine alte Ehe für ungültig erklären lassen. Das ist keineswegs einfach, wurde aber zuletzt deutlich öfter gemacht.

Stuttgart - Es ist zwar keine Massenbewegung, doch der Trend erscheint eindeutig: Rund 30 Prozent mehr Verfahren zur Annullierung einer Ehe hat es in der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2016 im Vergleich zum Vorjahr gegeben. Ähnlich sieht es in den anderen 26 katholischen Bistümern aus. Das Plus beträgt deutschlandweit 29 Prozent. Wurden 2015 noch 582 neue Verfahren angestrengt, so waren es 2016 insgesamt 753. „Auch in diesem Jahr stabilisieren sich die Zahlen auf einem höheren Niveau“, sagt Thomas Weißhaar, Domkapitular, oberster Kirchenrichter in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und damit gleichzeitig der wichtigste Experte für solche Eheverfahren.

Dass es derartige Prozesse überhaupt gibt, ist nur vor dem Hintergrund der katholischen Lehre verständlich. Denn eine Scheidung lässt die Kirche nicht zu. Die vor dem Altar geschlossene Ehe gilt vielmehr als unauflöslich. Das hat zum Teil schlimme Folgen für Paare, deren Verbindung scheitert und die erneut wieder heiraten wollen. Sind sie bei der Kirche in leitender Position oder mit einem Verkündigungsauftrag beschäftigt, droht ihnen der Jobverlust. Und auch die Zulassung zur Eucharistie ist ihnen in der Regel verwehrt. Als Ausweg bietet sich an, quasi hochamtlich feststellen zu lassen, dass die Ehe im Wirklichkeit nie bestanden hat. Immerhin 72 erstinstanzliche Urteile wurden dazu 2016 in der Diözese Rottenburg gefällt. In 83 Prozent der Fälle wurde die Ehe tatsächlich für ungültig erklärt. Auch im Erzbistum Freiburg stiegen die Zahlen übrigens. Wurden 2015 noch 34 Verfahren erstinstanzlich abgeschlossen, waren es im vergangenen Jahr 47.

Einfach wird die Sache niemandem gemacht

Einfach wird die Sache freilich niemandem gemacht, stellt Weißhaar unmissverständlich klar. Wie bei einem richtigen Prozess gibt es eine Vernehmung, werden Zeugen gehört, Beweise erhoben und gegebenenfalls Gutachter bestellt. Außerdem tritt jeweils ein „Ehebandverteidiger“ auf den Plan, der quasi als Anwalt der Ehe wirkt und deren Bestand verteidigen soll. Für die Nichtigkeitserklärung können verschiedene Gründe sprechen. Wenn einer der Ehepartner von Anfang an sich die Scheidung vorbehalten hat oder Kinder nicht gewollt waren, ist die Sache für die katholische Kirche klar. Ebenso verhält es sich, wenn die Heirat gar nicht gänzlich freiwillig vonstatten ging, sondern gleichsam gezwungenermaßen. „Es kommt vor, dass man meint, wegen einer vorehelichen Schwangerschaft heiraten zu müssen oder weil das schöne Fest schon arrangiert war“, erklärt Weißhaar dazu. Hinfällig sei die Ehe überdies, wenn jemand schon mit dem Vorsatz heirate, untreu zu sein. „Einmal wollte ein Mann dafür die entsprechenden Frauen als Zeugen benennen. Darauf habe ich aber verzichtet“, sagt Weißhaar.

Daneben kommen psychische Probleme wie eine Sucht für einen Ausschluss der Ehe infrage oder wenn der eine Partner den anderen in wesentlichen Fragen getäuscht und zum Beispiel die Unfruchtbarkeit verschwiegen hat. So werden in den Prozessen heikle und intime Themen erörtert. Das räumt Weißhaar ein. Doch als erfahrener Seelsorger ist ihm einerseits nichts Menschliches fremd. Andererseits geht er rücksichtsvoll vor. „In den allermeisten Fällen reichen Vier-Augen-Gespräche“, sagt der 43-Jährige. Auch hält er es für ein Vorurteil oder eine gezielte Falschbehauptung, dass vor allem Kirchenmitarbeiter bei erneuter Heirat sich auf diese Weise ihre Stelle sichern wollten. Seit rund fünf Jahren spiele die Gruppe in den Prozessen nur eine untergeordnete Rolle. Die Motive derjenigen, die die Verfahren anstrengen – keineswegs immer sind die einstigen Partner dabei einig – sind höchst unterschiedlich. Einige wollen wieder kirchlich heiraten. Andere fühlen sich verletzt und möchten durch den Prozess eine Art Wiedergutmachung. „Zum Teil sind auch die Glaubensvorstellungen, die hinter solchen Anliegen stehen, sehr eng“, erzählt Weißhaar.

Die Verfahren dauern im Durchschnitt ein Jahr

Die Verfahren dauern im Durchschnitt ein Jahr. Nur selten geht es wesentlich schneller. Einmal habe man es auch in acht Wochen geschafft, berichtet der Kirchenrechtler. Da habe nämlich der neue Hochzeitstermin schon gestanden und der Ex-Partner habe kooperiert, was die Sache beschleunigte. Dass die Prozesse einen kleinen Boom erleben, liegt an einer von Papst Franziskus im Herbst 2015 vorgenommenen Reform. Die Verfahren wurden vereinfacht. So ist die zweite Instanz zum Beispiel jetzt nicht mehr zwingend. Es sind die Regeln für die Beweiserhebung gelockert, und sogar ein Schnellverfahren wurde eingeführt, das allerdings in Deutschland kaum eine Rolle spielt. Auch ist die „Klageerhebung“ mittlerweile einfacher. Nicht zuletzt haben die neuen Erlasse des Papstes die Verfahren bekannter gemacht. Auch das erklärt die höhere Nachfrage.

Diese Entwicklung sehen Kirchenreformer freilich skeptisch. Zwar billigt Christian Weisner von „Wir sind Kirche“ dem Papst zu, dass er mit den Neuerungen einen „Zwischenschritt“ gemacht habe, der einigen Gläubigen den Weg zur zweiten kirchlichen Heirat erleichtert. Prinzipiell passten die Prozesse aber nicht mehr in die heutige Zeit. Zum Teil würden sie von den Betroffenen als entwürdigend empfunden. Die Kirche solle sich mehr mit der Lebensrealität von Geschiedenen auseinandersetzen. Die Verfahren seien da der falsche Weg, sagt Weisner. „Man kann ja nicht einfach in seinem Leben etwas annullieren, mit Tipp-Ex wieder ausstreichen und sagen: Das war falsch.“