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Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda, einer der profiliertesten Juristen Deutschlands, ist am Montag im Alter von 84 Jahren gestorben.

Karlsruhe - Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda, einer der profiliertesten Juristen Deutschlands, ist am Montag im Alter von 84 Jahren gestorben. Das war am Montag in Karlsruhe aus Justizkreisen zu erfahren. Eine offizielle Bestätigung stand am späten Nachmittag zunächst noch aus.

Benda stand von 1971 bis 1983 an der Spitze des höchsten deutschen Gerichts und war an historischen Grundsatzurteilen des Gerichts beteiligt, darunter das Volkszählungsurteil von 1983. Noch Mitte Dezember, zum 25. Jahrestag des Urteils, machte sich der bis zuletzt aktive Benda für den Datenschutz stark: Die Nutzung von Daten durch Unternehmen sei "bedrohlicher als alles, was vom Staat ausgeht".

Vor seiner juristischen Karriere war der gebürtige Berliner politisch aktiv. Nach dem Studium - Jura in Berlin, 1949 bis 1959 Journalistik und Politische Wissenschaften in den USA - zog er zunächst ins Berliner Abgeordnetenhaus und 1957 für die CDU in den Bundestag ein. Aufsehen erregte Benda erstmals, als er mit einer beeindruckenden Rede im Parlament gegen die - anfängliche - Mehrheit der eigenen Fraktion durchsetzte, dass die Verjährungsfrist für NS-Verbrechen aufgehoben wurde.

1967 wurde er zum Parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium ernannt, 1968 schließlich zum Bundesinnenminister, ein Amt, das er anderthalb Jahre innehatte. In diese Zeit fiel die Verabschiedung der umstrittenen Notstandsgesetze, deren maßgeblicher Wegbereiter Benda war.

Der Berliner Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) würdigte Benda als großen deutschen Juristen. "Benda hat die Zeit der Spaltung der Stadt und des Landes als junger Mensch miterlebt und sich als Christdemokrat immer pointiert, aber zugleich abgewogen mit dem Geschehen auseinandergesetzt."

Weitere wichtige Urteile in Bendas Zeit als Gerichtspräsident waren das "Numerus-Clausus-Urteil" von 1972 zum Hochschulzugang sowie das Abtreibungsurteil von 1975. Die wohl folgenschwerste Entscheidung unter seinem Vorsitz musste er am 16. Oktober 1977 verkünden: Das Gericht lehnte damals einen Eilantrag ab, mit dem die Familie des entführten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer die von der RAF geforderte Freilassung von Terroristen erzwingen wollte. Schleyer wurde kurz darauf von einem RAF-Kommando ermordet.

Nach dem Ausscheiden aus dem Gericht lehrte der in Karlsruhe lebende Jurist an der Universität Freiburg. Er hinterlässt eine Frau und zwei erwachsene Kinder.