Bei den kühlen Temperaturen möchte manch einer am liebsten schon die Heizung aufdrehen. Foto: dpa

Der schöne Altweibersommer wurde in Stuttgart von Regenwetter abgelöst. Manche möchten an den nass-kalten Spätsommertagen am liebsten auch schon die Heizung aufdrehen.

Stuttgart - Der Spätsommer mit warmen Tagen macht eine Pause: Der September zeigt sich in Stuttgart und der Region dieser Tage mit wolkenverhangenem Himmel und Regenschauern. Bei den kühlen Temperaturen möchte manch einer am liebsten schon die Heizung aufdrehen.

Andere sind da resoluter: Vor November wird in diesen Wohnungen grundsätzlich nicht geheizt. Dazu könnten sich in diesem Jahr angesichts der gestiegenen Energiekosten sicher einige mehr entschließen.

 

Wann heizen Sie?

Doch manchmal liegt das Problem auch ganz woanders: Denn wo die Wärme über eine Zentrale Anlage gesteuert wird, läuft die Heizung erst nach dem Willen des Vermieters. Doch ab wann muss er die Heizung anwerfen?

Ist es in den Sommermonaten mehrere Tage hintereinander kalt, dann kann sich der Vermieter laut Mieterverein Stuttgart nicht auf Vereinbarungen im Mietvertrag berufen, die seine Heizpflicht auf die sogenannte Heizperiode beschränken, etwa vom 1. Oktober bis zum 30. April. Außerhalb der Heizperiode müsse dann geheizt werden, wenn es „unzumutbar kalt“ werde. Wann dies der Fall ist, lesen Sie hier.