Kleine Parteien fühlen sich in der Corona-Pandemie bei der Landtagswahl benachteiligt. (Symbolbild) Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Damit eine Partei, die nicht im Landtag vertreten ist an der Landtagswahl teilnehmen darf, braucht sie bislang 150 Unterschriften pro Wahlkreis. Unter Corona-Bedingungen sei das kaum möglich, kritisieren einige Parteien.

Stuttgart - Die Corona-Krise wirbelt die Vorbereitungen der Parteien zur Landtagswahl durcheinander: Fünf nicht im Landtag vertretene Parteien wollen im August vor dem Verfassungsgericht Klage einreichen, weil sie um ihre Zulassung für den Urnengang am 24. März 2021 fürchten. Freie Wähler, die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Satire-Partei „Die Partei“ und die Piratenpartei kritisieren die Vorgaben im Wahlgesetz: Für eine landesweite Teilnahme an der Wahl müssen die noch nicht im Landtag vertretenen Parteien bislang 10 500 Unterschriften in den 70 Wahlkreisen sammeln.

In Nordrhein-Westfalen und Hessen reichten dafür 1000 Unterschriften aus, beschweren sich die Vertreter der kleinen Parteien. Sie sehen die Unterschriftenhürde in Baden-Württemberg als zu hoch an. Pro Wahlkreis müssten 150 Unterschriften nachgewiesen werden, sagte Linken-Landesgeschäftsführerin Claudia Haydt am Mittwoch in Stuttgart.

Forderung: Unterschriften auf 50 pro Wahlkreis absenken

Dies sei unter Corona-Bedingungen sehr schwierig. Außerdem sei es nicht einfach, Veranstaltungsräume für Nominierungsversammlungen zu bekommen. Die fünf Parteien fordern, dass die Anzahl der erforderlichen Unterschriften auf 50 pro Wahlkreis abgesenkt wird. Das Wahlgesetz müsse kurzfristig geändert werden.

Die angekündigte Klage richtet sich gegen den baden-württembergischen Landtag. Dieser habe nicht rechtzeitig Bedingungen geschaffen, um Einschränkungen der Demokratie wegen der Corona-Pandemie zu verhindern, sagte Haydt weiter. Außerdem sei es nicht möglich, die Unterschriften elektronisch abzugeben. Die Unterschriften von Wählern dienen dazu, die Ernsthaftigkeit für die Kandidatur nachzuweisen. Zuerst muss ein Kandidat nominiert sein, danach kann mit der Unterschriftensammlung gestartet werden.