Martin R. Handschuh ist Rektor der Freien Kunstschule Stuttgart Foto: if/fks

„Ungleichbehandlung“ und „Verzerrung des Wetbewerbs“ : Martin R. Handschuh, Rektor der Freien Kunstschule Stuttgart geht Kultusministerin Susanne Eisenmann scharf an. Jetzt deutet sich Entspannung an.

Stuttgart - Die Freien Kunstschulen im Land drängen auf ihre vollständige Wieder-Öffnung. An diesem Freitag,22. Mai, will die zuständige Kultusministerin Susanne Eisenmann offiziell grünes Licht geben, melden die „Stuttgarter Nachrichten“.

Was ist seit 6. Mai möglich, was nicht?

Zum 6. Mai hat das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung neu justiert. Zahlreiche öffentliche Angebote sind wieder möglich – davon profitieren auch Jugendmusikschulen und Jugendkunstschulen. Diese fallen in die Zuständigkeit von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Ihre Begründung für die Öffnung: „Auch das beste Video-Tutorial ist kein Ersatz für einen Musikoder Kunstunterricht von Angesicht zu Angesicht. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir nun wieder echte Begegnungen zwischen Lehrkräften und Schülern ermöglichen können“.

Offener Brief an Eisenmann

Gilt dies aber auch für die Freien Kunstschulen im Land? Darüber durfte zuletzt gestritten werden. Vor allem Martin R. Handschuh drängte auf eine Klärung. Seine Sicht verdeutlicht ein offener Brief an die Kultusministerin von 13. Mai. Darin pocht der Rektor der traditionsreichen Freien Kunstschule Stuttgart auf den Gleichheitsgrundsatz – und kritisiert: „Trotz mehrfacher Interventionen gibt es keine Regelung für die freien Kunstschulen.“

Zu den „Interventionen“ zählte neben Protestnoten auch eine Kunstaktion – am vergangenen Montag wurde die Fläche vor dem Kultusministerium zur Installations- und Aktionsbühne.

Kultur ohne Lobby?

In seinem Schreiben wählt Handschuh scharfe Töne: „Besonders ärgerlich ist es“, notiert er, „dass der wichtige Bereich der künstlerischen Bildung durch freie Lehreinrichtungen trotz mehrfacher Eingaben bei den Lockerungsüberlegungen nicht berücksichtigt wurde“. Und dann: „Man kann es nur erstaunlich nennen, dass ab kommender Woche beispielsweise Vergnügungsstätten wie Spielhallen wieder öffnen dürfen, unsere Studierenden aber an der Kunstausübung gehindert werden. Das zeigt, welchen Stellenwert künstlerische Bildung im Bewusstsein der politischen Entscheidungsträger zu haben scheint.“

Startschuss für Wiedereröffnung schon gegeben?

Im Kultusministerium mochte man und mag man die Wortwahl nicht kommentieren. Eine Sprecherin gibt jedoch den „Stuttgarter Nachrichten“ den Hinweis: „Die Kunstschulen im Land konnten seit 6. Mai wieder mit der eingeschränkten Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts starten – zunächst für den Unterricht zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie für Einzelunterricht in den Sparten der Bildenden Kunst wie unter anderem Zeichnen, Malen, Grafik, Druck, Plastik, Modellieren, Bau, Fotografie sowie im Bereich der Medienkunst, im Bereich Theater und Darstellendes Spiel und im Tanz“. Dies hätten das Sozialministerium und das Kultusministerium gemeinsam geregelt.

„Wettbewerb verzerrt“

Martin R. Handschuh sieht seie Position dadurch nicht erschüttert. Wohl habe es positive Signale gegeben, doch zugleich auch eine klare Enttäuschung: Dass nämlich in Sachen Berufs- und Studienvorbereitung für die Jugendkunstschulen viel ermöglicht worden sei, „genau dieselben Angebote der freien Kunstschulen jedoch nicht stattfinden dürfen. Diese Ungleichbehandlung ist auch deshalb nicht hinnehmbar, weil so der Wettbewerb durch eine staatliche Verordnung zugunsten der meist in kommunaler Trägerschaft befindlichen Jugendkunstschulen verzerrt wird“,

Fortschreibung der Corona-Verordnung soll Klarheit bringen

Solche Sorgen soll sich Handschuh nicht mehr länger machen müssen: Am Mittwoch, 20. Mai, haben nach Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“ Sozialministerium und Kultusministerium eine Fortschreibung der Verordnung von 6. Mai verabschiedet. „In der neuen Verordnung soll ausdrücklich klargestellt werden, dass die Regelungen auch für die freien Kunstschulen gelten“, bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch. Mit Beschluss der Lenkungsgruppe der Landesregierung könnte die erweiterte Verordnung „in Kürze in Kraft treten, aller Voraussicht nach an diesem Freitag, 22. Mai“.

„Für uns“, sagt Martin R. Handschuh, „ist das ein ganz wichtiger Schritt“.