Die meisten Rentner können den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen. Foto: imago images/PixelsAway

Das Bundesarbeitsministerium legt alle vier Jahre eine gründliche Bestandsaufnahme zur Alterssicherung vor. Nach dem aktuellen Bericht steigen die Einkommen der Rentner – doch sind die Unterschiede bei den Geschlechtern nach wie vor groß.

Stuttgart - Die durchschnittlichen Altersnettoeinkommen haben sich zuletzt gut entwickelt. Von 2015 bis 2019 sind sie um 14 Prozent gestiegen, während die Preissteigerung in dem Zeitraum lediglich 5,3 Prozent betrug. Entsprechend stark kletterte das Realeinkommen für 65-jährige und ältere Menschen. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, der alle vier Jahre, also einmal pro Wahlperiode, erstellt wird.

Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen älterer Ehepaare lag Ende 2019 bei durchschnittlich 2907 Euro im Monat, während alleinstehende Männer auf 1816 Euro und die Frauen auf 1607 Euro kamen. Im untersten Einkommenszehntel sind deutlich mehr Frauen als Männer vertreten. Allerdings kletterten die Einkommen von Frauen seit 2003 am stärksten, sodass die Unterschiede seitdem deutlich geringer geworden sind. „Die heutige Rentnergeneration ist überwiegend gut versorgt – nur gut drei Prozent der 65-Jährigen und Älteren nehmen Leistungen der Grundsicherung im Alter in Anspruch“, heißt es in dem Bericht. Der vom Bundesarbeitsministerium erstellte 275-seitige Entwurf liegt unserer Zeitung vor, wird allerdings erst in einigen Wochen vom Bundeskabinett beschlossen und offiziell veröffentlicht.

Große Unterschiede bei Selbstständigen

Große Differenzen zeigen sich bei ehemaligen Selbstständigen: Teils recht hohen Bezügen stehen viele Personen mit niedrigen Einkommen gegenüber. So verfügt fast die Hälfte der ehemals Selbstständigen über ein Nettoeinkommen von weniger als 1200 Euro, während es bei abhängig Beschäftigten nur gut ein Drittel ist. Der Anteil der Grundsicherungsempfänger ist mit 4,2 Prozent unter ehemals Selbstständigen deutlich höher als unter den zuvor abhängig Beschäftigten (2,5). Selbstständige sind oft nicht verpflichtet, sich für das Alter abzusichern. Wegen der Corona-Krise dürfte die Schere daher in diesem Jahr noch weiter aufgehen.

Ihr Auskommen im Alter bestreiten die Senioren oft jedoch nicht allein aus der gesetzlichen Rente: Etwa gut die Hälfte hat Einkommen aus der betrieblichen oder privaten Vorsorge, etwa in Form einer Lebensversicherung. Diese Einkommen machen mit sieben bis acht Prozent einen eher kleinen Teil ihres Bruttoeinkommens aus. Dieser Anteil werde in Zukunft an Bedeutung gewinnen, heißt es in dem Bericht. Dennoch „sorgen Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig für das Alter vor“.

Bei den Beamten sind noch Abschläge fällig

Viele Rentner schauen stets etwas neidisch auf die früheren Staatsdiener. Mit Recht? Die durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge für pensionierte Beamte und Richter im unmittelbaren Bundesbereich betrugen zu Beginn vorigen Jahres 3300 Euro für die mindestens 65-jährigen Männer und 2770 Euro für die Frauen – im Bereich der Länder und Kommunen liegen die Ruhegehälter noch darüber. Davon müssen aber Beiträge für Pflegeleistungen abgezogen werden – im Anschluss sind die Versorgungsbezüge in voller Höhe zu versteuern. Auch werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Nettoruhegehalt eingezogen.

Ex-Minister im Südwesten sind gut versorgt

Gut versorgt sind in jedem Fall die früheren Minister und Staatssekretäre, vor allem in Baden-Württemberg. Mit durchschnittlich 6886,52 Euro pro Monat erhielten sie im vorigen Jahr die höchsten Ruhegehälter aller Bundesländer. Die Bandbreite ist sehr groß: Die geringsten Bruttobeträge wurden mit 4047 Euro in Hessen gezahlt. Frühere Spitzenvertreter des Bundes kamen demnach monatlich auf 4570 Euro Pension. Grund der Differenzen sind unterschiedliche Systeme zur Altersentschädigung. Bundesweit erhielten 587 ehemalige Regierungsmitglieder (unter ihnen 138 Frauen) und 175 (162) Hinterbliebene solche Ruhegehälter.

Vergleichsweise hohe Aufwendungen für frühere Abgeordnete

Bei der Altersentschädigung an ehemalige Abgeordnete liegt Baden-Württemberg mit Ausgaben von 8,54 Millionen Euro für 2019 im oberen Drittel. Vor allem Bayern und Nordrhein-Westfalen geben deutlich mehr aus, während der Bundestag auf 55 Millionen Euro kommt und der Hamburger Senat als Teilzeitparlament und Schlusslicht auf 326 000 Euro.

Die Versorgungssysteme der Länder weichen deutlich voneinander ab. Im Südwesten erhalten Abgeordnete, die nach dem 31. Oktober 2003 in den Landtag eingetreten sind, keine staatliche Altersversorgung mehr, sondern einen steuerpflichtigen Vorsorgebeitrag. Nach dem Beitritt des Landtages zu einem länderübergreifenden Versorgungswerk können die Parlamentarier den Vorsorgebeitrag für eine Übergangszeit wahlweise in das Versorgungswerk einzahlen oder für eine private Altersvorsorge verwenden.