Sonnige Aussichten hat manch ein Eigentümer, wenn er an Touristen vermietet. Foto: dpa/Marcus Brandt

Frankreich schränkt Airbnb-Zimmer zu Recht ein, sagt der EuGH. Ein richtiges Urteil, kommentiert Christian Gottschalk. Die Europarichter werden sich aber noch oft mit dem Geschäftsmodell beschäftigen müssen.

Luxemburg - Bei Airbnb erzählt man gerne die Geschichte, wie das Start-up 2008 begann mit der Zimmervermietung, wie wunderbar es doch ist, auf diese Art neue Leute zu treffen, Kontakte zu knüpfen, und, je nach Blick, ein wenig Geld zu sparen oder dazuzuverdienen. Doch Airbnb ist kein Couchsurfing, bei dem das soziale Miteinander im Vordergrund steht. Es ist ein maximal gewinnorientiertes Unternehmen mit mehr als 7000 Beschäftigten und rund 4,5 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Ein Unternehmen, das eben nicht in erster Linie dazu da ist, ungenutzte Ressourcen zu teilen. Airbnb macht in mehr als 100 000 Städten auf der Welt der Hotelbranche das Leben schwer, es bietet die Möglichkeit, Geld am Finanzamt vorbei zu schmuggeln, und es trägt dazu bei, dass Mietwohnungen weniger werden. Es ist ein Geschäftsmodell mit Macken. Dass es immer wieder die Gerichte beschäftigt, ist naheliegend.