Heimliche Aufnahmen unter den Rock sind in Deutschland bislang in der Regel nicht strafbar. (Symbolbild) Foto: mauritius images

Heimliche Aufnahmen unter den Rock sind in Deutschland nicht strafbar. Zwei junge Stuttgarterinnen sammeln im Internet unter dem Titel „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“ Unterschriften. Nun unterstützt Justizminister Guido Wolf die Petition.

Stuttgart - Wer Frauen heimlich unter Röcke fotografiert, soll nach dem Willen von Justizminister Guido Wolf (CDU) einfacher bestraft werden können. Er unterstütze Forderungen, einen entsprechenden Straftatbestand zu schaffen, sagte Wolf am Donnerstag auf Anfrage in Stuttgart. Die Polizei habe dann eine bessere Handhabe gegen die Täter, sie könne zum Beispiel Personalien aufnehmen, Platzverweise erteilen und gegebenenfalls auch Fotoapparat oder Handy beschlagnahmen. Wolf will das Thema bei der Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder Anfang Juni ansprechen.

„Das sogenannte Upskirting ist ein abstoßender und verletzender Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Frauen und Mädchen“, sagte Wolf. „Gerade in einer Zeit, in der – gerade auch bei größeren Menschenansammlungen – immer wieder über sexuellen Übergriffe auf Frauen berichtet wird, sorgt das für zusätzliche Unsicherheit.“

In der Regel nicht strafbar

Wolf lobte eine Petition, die sich für einen eigenen Straftatbestand einsetzt. „Ein großer Verdienst der Petition ist, dass sie die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert. Zwei junge Frauen sammeln im Internet unter dem Titel „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“ Unterschriften. Sie verweisen auf England und Wales, wo das Upskirting mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden kann. „Wir müssen dafür kämpfen, dass das auch in Deutschland passiert.“

Nach Auskunft des Justizministeriums sind heimliche Aufnahmen unter den Rock in Deutschland bislang in der Regel nicht strafbar - es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Dann drohen nach dem Strafgesetzbuch (Paragraf 201a) bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Die Petition, über die auch der SWR berichtete, verzeichnete bis zum Donnerstagnachmittag rund 46 000 Unterschriften.