Seit Oktober gelten neue Regeln für den privaten Einsatz von Drohnen. Foto: dpa

Einem Rettungshubschrauber im Einsatz ist am Sonntagabend eine Drohne beim Start in die Quere gekommen. Passiert ist in dem Fall nichts. Aber die Deutsche Flugsicherung beobachtet mit Sorge: diese Fälle häufen sich.

Sankt Georgen - Ein unbemanntes Flugsystem ist am Sonntagabend in Sankt Georgen im Schwarzwald-Baar-Kreis einem Rettungshubschrauer im Einsatz in die Quere gekommen. Der Helikopter wollte eine 77-Jährige, die bei einem Wohnungsbrand schwer verletzt worden war, in ein Spezialkrankenhaus bringen und wurde beim Starten von der Drohne zwar gestört, konnte aber trotzdem abheben.

Die Polizei konnte den 32-jährigen Piloten kurz nach dem Vorfall ermitteln. Sie prüft nun, ob er gegen die Luftverkehrsordnung verstoßen hat. Dies wäre als Ordnungswidrigkeit zu werten, erklärte ein Sprecher der Polizei. Wer eine Drohne sehenden Auges in Richtung eines Flugzeugs oder Helikopters steuert, muss hingegen mit empfindlichem Ärger rechnen. Das könne als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet werden, sagt eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung (DFS), ein Straftatbestand, der mit mindestens sechs Monaten Haft vergolten wird.

Deutsche Flugsicherung bietet eigene App an

In Deutschland gelten seit Oktober neue Vorschriften für Drohnen. Ab einem Gewicht von 250 Gramm müssen die unbemannten Fluggeräte eine feuerfeste Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen sein. Um Drohnen, die mehr als zwei Kilogramm wiegen,außerhalb von eigenen Modellflugplätzen fliegen zu lassen, braucht der Pilot eine Fluglizenz, eine Art Führerschein.

Bei der Deutschen Flugsicherung hat man das Thema auf dem Schirm. Allein in den kontrollierten Lufträumen in Deutschland – rund um Flughäfen etwa – seien im vergangenen Jahr 88 Drohnen gesichtet worden, zwei davon in Stuttgart. 2016 waren es noch 64, vor drei Jahren waren es lediglich 14. Im vorigen Sommer hat die DFS deshalb eine Drohnen-App auf den Markt gebracht, die den Hobbypiloten zeigt, wo sie ihre Spielzeuge fliegen lassen dürfen und wo nicht. In der Testphase ist nach Angaben der Sprecherin ein gemeinsames Projekt mit der Telekom, bei dem Drohnen mit Trackern ausgestattet werden, die Daten übermitteln und die Position der Drohne darstellen können. Bundesweit wurden nach Angaben der DFS 2017 etwa 600 000 Drohnen verkauft.