Am Kampfjet auf dem Firmendach scheiden sich die Geister. Nun hat das Baurechtsamt entschieden, dass der Starfighter nicht abgebaut werden muss. Foto: Torsten Ströbele

Das Baurechtsamt duldet einen Kampfjet auf dem Firmendach, obwohl er ohne Bauantrag angebracht worden ist. Anwohner erwägen rechtliche Schritte gegen die Stadt.

Stuttgart-Zuffenhausen - Hartmut Rehorsch muss seinen Starfighter nicht vom Firmendach entfernen. „Wir haben entschieden, dass er nicht abgebaut werden muss, er wird auch ohne Bauantrag geduldet“, sagt Kirsten Rickes, die Leiterin des Stuttgarter Baurechtsamtes. Rehorsch hatte das Flugzeug ohne Genehmigung auf sein Firmendach an der Zahn-Nopper-Straße 16 montieren lassen und damit einen Streit mit seinen Nachbarn ausgelöst. Für einige der Anwohner stellt der Kampfjet ein Symbol für Tod und Krieg dar, für Rehorsch ist er Kult, Mythos und Marketingmaßnahme. „Egal welche Intention mit dem Starfighter verfolgt wird“, sagt Amtsleiterin Rickes. „Herr Rehorsch hätte einen Bauantrag stellen müssen – diesen hätten wir wohl abgelehnt, denn mit dem Flugzeug auf dem Dach wird die im Bebauungsplan zulässige Gebäudehöhe um drei bis vier Meter überschritten.“

Nun ist das Amt bei der Prüfung der Angelegenheit allerdings zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei dem Aufbau nicht um einen „Gebäudeteil“, sondern um eine „bauliche Anlage“ handelt – und für bauliche Anlagen ist im Bebauungsplan keine Höhe festgesetzt.

Das kleinere Übel

Auch wurden verschiedene Alternativstandorte auf dem Grundstück untersucht, an denen der Jagdflieger aufgestellt hätte werden können. Doch die von Rehorsch vorgeschlagenen Alternativen haben eines gemein: „Alle vier wären rechtlich zulässig gewesen, jedoch wären sie für die Nachbarn oder aus städtebaulicher Sicht mit deutlich mehr Beeinträchtigungen verbunden“, sagt Rickes. Man nehme nun quasi das kleinere Übel in Kauf.

Das Baurechtsamt habe mittlerweile alle Belange der Nachbarn geprüft. Das Ergebnis: „Durch den Aufbau auf dem Dach liegen keine Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften vor“, erklärt die Amtsleiterin. Die Mindestabstände zu den benachbarten Grundstücken seien eingehalten, auch komme es durch den Flieger nicht zu einer „unangemessenen Beschattung“ der Nachbargebäude. Aussehen und Anblick des Starfighters allein reichten nicht dafür aus, den Flieger von Behördenseite entfernen zu lassen. „Die Ästhetik und die Aussicht sind kein baurechtlich schützenswertes Gut“, sagt Rickes.

„Sein Ansinnen wurde nicht ernst genommen“

Den Umgang mit Rehorsch beschreibt die Amtsleiterin als kooperativ. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass Herr Rehorsch hinterlistig vorgegangen ist.“ Bevor der Jet aufs Firmendach kam, habe Rehorsch sein Vorhaben in Gesprächen mit Mitarbeitern des Baurechtsamtes zwar thematisiert, es sei vorrangig aber stets um andere bauliche Belange gegangen. „Sein Ansinnen wurde nicht ernst genommen, einen förmlichen Bauantrag gab es nie.“

Genau das stört Anwohner wie Jürgen Hörrmann. Es könne nicht sein, dass von Seiten des Amtes für Rehorsch andere Maßstäbe angelegt würden wie für andere Bürger. Nicht der Starfighter sei das Problem sondern der Verstoß gegen die Bauhöhe. „Das Baurechtsamt ist durch sein Verhalten in Frage zu stellen – wenn jeder nur machen kann, was er will, kann das nicht recht sein.“ Dass nun das Baurechtsamt darauf verzichte, einen Antrag vom Bauherren zu verlangen, sei aus Hörrmanns Sicht nicht nachvollziehbar. „Es geht uns ausdrücklich nicht gegen Herrn Rehorsch“, betont er. „Wir erwägen, rechtliche Schritte gegen das Baurechtsamt einzuleiten.“ Ein Termin mit dem Rechtsanwalt sei schon vereinbart.

Hartmut Rehorsch seinerseits legt Wert auf die Feststellung, dass es ihm zu keinem Zeitpunkt darum gegangen sei, seine Nachbarn zu ärgern. „Streit war nie mein Ansinnen. Wenn ich das gewollt hätte, dann hätte ich den Starfighter näher an ihr Grundstück und in Angriffsstellung zu den Nachbarn aufgestellt.“