Nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall muss der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber neu geregelt werden. Foto: dpa/Uli Deck

Neun Jahre nach Beschluss holt der beschleunigte Atomausstieg die Bundesregierung ein weiteres Mal ein. Der finanzielle Ausgleich für betroffene Kraftwerksbetreiber ist unzureichend geregelt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt schleunigst Nachbesserung.

Karlsruhe - Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall. Der Gesetzgeber ist damit „weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet“, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 BvR 1550/19)

Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Dann ist Schluss mit der Atomkraft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt, dass die Gesetzesnovelle, die diese Kehrtwende besiegelte, zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Den Energiekonzernen steht für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte aber ein angemessener Ausgleich zu.

Konzern soll hohe Ausgleichszahlung verlangen können

Davon profitiert unter anderem Vattenfall. Der schwedische Konzern hatte wegen der 2011 festgelegten festen Abschalttermine keine Möglichkeit mehr, seinen beiden deutschen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ursprünglich einmal zugeteilte Strommengen noch konzernintern zu produzieren. Dafür soll der Konzern 2023 eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe verlangen können. Die genaue Summe wird sich laut Bundesumweltministerium erst dann bestimmen lassen.

Die gesetzlichen Regelungen dazu sind in Teilen aber „unzumutbar“, wie es in der Karlsruher Entscheidung heißt. Außerdem wurde das Inkrafttreten von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig gemacht. Diese sei allerdings nie förmlich erteilt worden.

Wegen des Atomausstiegs ist auch noch eine Klage von Vattenfall beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington anhängig. Hier geht es um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel.