Reiner Weiß und sein Sohn Robin züchten Hochlandrinder. Links ist ein fahrbarer Unterstand zu sehen. Foto: Häusser

Drei Meter fehlen den schottischen Hochlandrinder von Reiner Weiß, damit es ihnen im Winter nicht auf den Kopf schneit. Denn die Viecher, die gern auf Sielminger Streuobstwiesen grasen, nächtigen im Naturschutzgebiet. Dem Baurechtsamt ist das ein Graus.

Filderstadt - Die Weidehütte soll weichen. Das Baurechtsamt hat Reiner Weiß aufgefordert, den Unterstand für seine elf Rinder zu beseitigen. Denn er steht ohne Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet. Die Sache scheint klar zu sein. Doch inzwischen bewegt sich etwas. Die Hütte könnte gerettet werden, falls sie aus dem Landschaftsschutzgebiet rauskommt und Reiner Weiß als Nebenerwerbslandwirt anerkannt wird.

Doch der Reihe nach: Der 47-jährige Sielminger hat vor zwei Jahren auf seiner Wiese zwischen Bernhausen und Sielmingen die Weidehütte gebaut. Er wollte seinen schottischen Hochlandrindern, die im Freien leben, einen Unterstand bieten. „Eigentlich brauchen die kein Dach über dem Kopf“, sagt Weiß. „In Schottland schlafen die sogar im Schnee.“ Er hält es trotzdem für tiergerechter, wenn sich die Rinder im Winter ins Trockene zurückziehen können.

Rinder grasen auf Streuobstwiesen

In der kalten Jahreszeit holt Weiß die Rinder auf sein Grundstück mit der Weidehütte. Sonst grasen sie auf fremden Obstbaumwiesen, die ihm von den Eigentümern überlassen wurden. „Die sind froh, wenn sie das Gras nicht mähen müssen“, sagt er. Und seine zotteligen Rindviecher können sich über den Auslauf freuen.

Dem Hobbybauer ist klar, dass seine Hütte illegal ist. Er hält den Verstoß jedoch nicht für so gravierend, dass man den Unterstand nicht im Nachhinein genehmigen könnte. „Schließlich leiste ich mit den Rindern auch einen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen“, sagt er. Nachdem der Sielminger beim Baurechtsamt und auch bei Oberbürgermeister Christoph Traub vorgesprochen hat, scheint sich etwas zu bewegen. Weiß könne die Hütte auch versetzen, sagt jetzt der Baurechtsamtsleiter Wolfgang Kaiser.

Zum Glück verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebiets auf dem Grundstück des Sielmingers. Groteskerweise liegt sie nur drei Meter von der Hütte weg. Weiß müsste also die Hütte abbauen und außerhalb des Schutzbereichs neu errichten.

Betrieb müsste wirtschaftlich sein

Dann würde nur noch die Privilegierung fehlen, die einer Baugenehmigung gleichkommt. Voraussetzung wäre, dass Weiß als Nebenerwerbslandwirt gilt. Eigentlich betreibt er seine Rinderzucht aber nur als Hobby. Landwirt wäre er laut Landwirtschaftsamt, wenn mit dem Betrieb ein wirtschaftliches Interesse verfolgt würde. Außerdem müsste er pro Rind 0,7 Hektar Weideland zur Verfügung haben. Diese Bedingungen glaubt Reiner Weiß erfüllen zu können. Er hat mit den gepachteten Flächen mehr als acht Hektar zur Verfügung. Das Fleisch der Rinder zu vermarkten, sei ebenfalls kein Problem. Hilfe kann er sich in diesem Fall bei seinem Sohn Robin holen, der gelernter Metzger ist.

Schließlich müsste Weiß genug Fläche haben, um den Mist der Tiere verarbeiten zu können. Den kann er auf seinen zwei Hektar großen Äckern verteilen. Letztlich dürfte für eine Privilegierung sprechen, dass Weiß mit seinen Tieren die Streuobstwiesen abweidet und so zu deren Erhalt beiträgt. Er will nun beim Landwirtschaftsamt Nürtingen, das bisher mit seinem Fall nicht betraut war, vorstellig werden. Weiß hofft, dass dann, wenn die genannten Punkte geklärt sind, die Weidehütte am neuen Platz genehmigt wird, und er seiner Rinderzucht weiter nachgehen kann.