Nach dem Willen der Stadt soll Hans-Georg Silbernagel Gewächshäuser abreißen, blaue Regentonnen in Naturfarben streichen und Tanks verkleiden. Foto: Caroline Holowiecki

Wer ein Stück Natur im Landschaftsschutzgebiet von Stuttgart bewirtschaftet, könnte dieser Tage Post bekommen haben. Allein in Stuttgart-Heumaden müssen mehr als 90 Hobbygärtner Hütten, Spielgeräte und mehr entfernen. Dagegen regt sich Widerstand.

Filder - Die Liste ist lang. Hans-Georg Silbernagel soll seine zwei Gewächshäuser abreißen, ebenso den gemauerten Grill und einen Sichtschutz aus Holz. Eine Lagerstätte soll er auflösen, die blauen Regentonnen in Naturfarben streichen und Tanks verkleiden. Das Amt für Umweltschutz hat angeordnet, dass der 74-Jährige sein Gärtle von vorn bis hinten ummodeln muss. Und nicht nur er. Seit städtische Mitarbeiter Mitte 2018 begonnen haben, das Gebiet Heumaden-Ost unter die Lupe zu nehmen, haben unzählige Gärtner Post erhalten. Im Landschaftsschutzgebiet dürften keine Eingriffe vorgenommen werden, „die das Landschaftsbild nachteilig verändern oder den Naturgenus beeinträchtigen“. Spielgeräte müssen weg, Terrassen, Tische, Bodenplatten und mehr.

Laut der Stadt-Sprecherin Jasmin Bühler wurden 150 Grundstücke kontrolliert und in 91 Fällen beanstandet. Das Amt beruft sich auf Verordnungen, die von den 2000er-Jahren bis 1961 reichen. Zweck: Erhalt gebietstypischer Prägungen und der Kulturlandschaft, Schutz von Flora und Fauna. Den Streifen im Gewann „Untere Weingärten“ hat Hans-Georg Silbernagel seit 1979 gepachtet. „Klar habe ich dann angefangen, etwas anzubauen“, sagt er und zeigt auf seine Beerenstauden. „Wenn die schon vor 40 Jahren drauf geachtet hätten, hätte hier keiner was gemacht“, moniert er.

„Die Stadt führt wieder die 60er ein“

Das Thema hat die Lokalpolitik erreicht. Die CDU im Sillenbucher Bezirksbeirat hat eine Stellungnahme eingefordert, denn „die von der Behörde verlangten Änderungen stoßen auf großes Unverständnis der Bürger“. Bisher habe es nie Beanstandungen gegeben. Verordnungen von 1961 seien sicher nicht mehr zeitgemäß. Die Fraktion will wissen, ob es Überlegungen gibt, sie an heutige Bedürfnisse anzupassen. „Den Gartenbesitzern vergeht die Lust“, monierte Melanie Gehrung in der jüngsten Sitzung. Auch Hans-Georg Silbernagel ist empört. „In 60 Jahren hat sich die Nutzung verändert, jetzt führen die wieder die 60er ein.“ Das Amt erwidert, dass Missstände zunähmen, und zwar wegen des Wandels weg von naturnaher Bewirtschaftung hin zu schrebergartenähnlichen Strukturen. „Der zuletzt genannte Gartentyp mag am Rande einer Großstadt zwar erklärbar sein, gehört jedoch nicht in landschaftsgeschützte Bereiche“, teilt Jasmin Bühler fürs Fachamt mit.

Stadtweit gibt es 27 Landschaftsschutzgebiete, knapp 6500 Hektar. Auf den Fildern zählen etwa das Gebiet Schimmelhüttenweg, das sich von Degerloch bis ins Tal zieht, das Areal Dornhalde-Haldenwald, das auch die Gemarkung Möhringen tangiert, Teile des Weidach- und des Ramsbachtals sowie das Körschtal dazu. Die Naturschutzbehörde kontrolliere schwerpunktmäßig oder „anlassbezogen jährlich in circa 40 Fällen, das heißt nach konkreter Meldung von Missständen“, erklärt Jasmin Bühler. Ziel sei, ungenehmigte, nicht genehmigungsfähige und unerwünschte Veränderungen aufzuspüren – und rückgängig machen zu lassen.

Es gibt ein wegweisendes Urteil

Tatsächlich gibt es sogar ein wegweisendes Urteil in puncto Gärten. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat jüngst den langen Streit zwischen der Stadt Gerlingen und einem Gartenbesitzer mit einem Urteil beendet und der Kommune Recht gegeben. Der Mann muss Bauten und Anlagen zurückbauen.

In Heumaden organisieren sich indes die empörten Gärtner. Regelmäßig finden Treffen statt, an einem Baum nahe dem Mostbesen hängt eine Unterschriftenliste. Auch Hans-Georg Silbernagel will erst mal nicht klein beigeben. Laut dem Umweltamt soll er die beanstandeten Vorrichtungen bis zum 1. Mai entfernen beziehungsweise verändern, sonst drohe ihm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. „Das mache ich nicht“, sagt er. „Die sollen mir eine amtliche Verfügung mit Widerspruchsfrist und Aktenzeichen schicken“, stellt er klar. Der Rentner erwägt, sein Gärtle aufzugeben. Was solle er noch damit? Er schaut sich um. „Wenn das alles verwildert, hat keiner was davon.“