Jan-Stefan Blessing, der Leiter des Filderstädter Ordnungsamts, mit einem Teil der Waffen, die während der Amnestie abgegeben worden sind. Foto: Banerjee

Knapp hundert Schusswaffen sind in Filderstadt bis zum ersten Juli abgegeben worden. Illegale Pistolen und Gewehre blieben für die Besitzer in der Zeit straffrei. Doch was tun, wenn man nun eine verbotene Waffe erbt oder auf dem Dachboden findet?

Filderstadt - Vor Jan-Stefan Blessing liegen Gewehre und Pistolen. Ihre bisherigen Besitzer wollten sie loswerden. Bei verbotenen Waffen ist das aber gar nicht so einfach, denn eigentlich droht eine Strafe. „Der illegale Besitz erlaubnispflichtiger Waffen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden“, steht auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.

Doch bis zum 1. Juli 2018 galt eine sogenannte Waffenamnestie in Baden-Württemberg, es war die zweite ihrer Art nach dem Amoklauf von Winnenden. Im Zuge von Änderungen im Waffengesetz gestattete die Landesregierungen es Bürgern ein Jahr lang, verbotene – und erlaubte – Waffen bei Städten und Polizeidienststellen abzugeben, ohne wegen des Besitzes Konsequenzen befürchten zu müssen.

Schlimm wäre es, wenn sich ein Kind verletzt

Deshalb nun also dieser Waffenberg vor Jan-Stefan Blessing, dem Leiter des Filderstädter Ordnungsamts. Insgesamt 93 Waffen seien zusammengekommen, darunter Schusswaffen sowie Hieb- und Stichwaffen. Und auch Material aus den Weltkriegen ist dabei. Aber auch Schreckschusspistolen, die man mit einem kleinen Waffenschein in einer Tasche dabei haben darf, hat Blessing eingesammelt. „Ich bin froh, dass diese 93 Waffen bei uns abgegeben wurden, gerade weil nur 25 davon tatsächlich illegal waren“, sagt er.

Viele Leute würden legale Waffen abgeben, weil sie diese geerbt oder beim Aufräumen auf dem Dachboden gefunden hätten. „Schlimm wäre es, wenn ein Kind durch Zufall eine Schusswaffe findet und sich dann versehentlich damit verletzt“, sagt Blessing. „Das möchten wir vermeiden.“ Im Zeitraum der nun zu Ende gegangenen Amnestie sind laut dem Ordnungsamtsleiter mehr Waffen als außerhalb von Aktionen wie dieser abgegeben worden. „Das zeigt, dass es offenbar einen Bedarf an solchen Aktionen gibt und die Menschen dieses Angebot durchaus nutzen.“ Er hofft, dass es nicht die letzte Amnestie gewesen ist. „Ich bin natürlich nicht froh, dass solche Pistolen und Gewehre überhaupt noch im Umlauf sind, dass es aber immer weniger werden, stimmt mich zufrieden.“

Was gilt nun nach der Amnestie?

Wer nun – außerhalb der Amnestie – illegale Waffen auf dem Speicher findet oder ungewollt erbt, kann sie ebenfalls abgeben. Es komme dann zwar zu einem Verfahren, erklärt Blessing. Doch dieses werde meist eingestellt, oder das Urteil falle milde aus.

Das deutsche Waffengesetzgilt als eines der restriktivsten weltweit. Verschärft wurde es vor allem in den Jahren 2002, 2008 und 2009. Anlässe waren Amokläufe wie die in Winnenden und Erfurt. Die Änderungen betreffen Aspekte wie die Lagerung, den Kauf und das Mitführen.

Die richtige Lagerung der Waffen ist das A und O

„Zu legalen Waffenbesitzern pflegen wir den Kontakt und kontrollieren auch regelmäßig, ob die Schusswaffen regelkonform verstaut sind“, erklärt Blessing. Die Verwahrung sei das A und O. Nur so könnten Unfälle vermieden werden. „Registrierte Waffen halten wir hier in Filderstadt für unproblematisch. Wir kennen die 437 registrierten Besitzer und würden auch sofort einschreiten, wenn wir Zweifel hätten, dass die entsprechende Pistole oder das Gewehr dort in den falschen Händen ist.“

Die Waffen konnten in dem einjährigen Zeitraum bis zum ersten Juli beim Ordnungsamt in einem Büro abgegeben werden. Gelagert werden sie in einem einbruchssicheren, geheimen Ort, um nicht in falsche Hände zu geraten. Anschließend werden sie dem Kampfmittelbeseitigungsdienst übergeben. Dieser vernichtet die Schusswaffen auf dem Gelände der alten Panzerkaserne bei Böblingen. Viele der Filderstädter Exemplare warten derzeit noch auf ihre Zerstörung.