Im Fall der angezündeten Oldtimer-Halle hat es bereits zwei Verurteilungen vor dem Amtsgericht Waiblingen gegeben. Foto: Patricia Sigerist

Ein 51-Jähriger soll den Auftrag erteilt haben, die Oldtimer-Halle anzuzünden. Vor dem Amtsgericht Waiblingen beteuert er seine Unschuld. Eine Zeugin behauptet jedoch, der Angeklagte habe 3000 Euro für die Brandstiftung gezahlt.

Waiblingen - Im Fall der angezündeten Oldtimer-Halle in Schmiden hat es bereits zwei Verurteilungen gegeben. Der Brandstifter verbüßt eine Bewährungsstrafe, der Mann, der ihn für die Feuerlegung bezahlt hatte, sitzt für drei Jahre im Gefängnis. Nun muss sich ein 51-Jähriger Mann wegen Anstiftung zur Brandstiftung vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Er soll den Auftrag zu der Tat, die am 17. Oktober 2017 verübt wurde, erteilt haben.

Der Name des Angeklagten war während der Vorgänger-Prozesse immer wieder aufgetaucht

Während der beiden vergangenen Prozesse war der Name des Angeklagten immer wieder aufgetaucht. Es war die Rede von einem ominösen Strippenzieher, der über viel Geld und Macht im Raum Ötisheim verfügt. Vor dem Schöffengericht nahm dann ein eher kleingewachsener, dicklicher Mann mit lichtem Haar auf der Anklagebank Platz. Zu seiner Seite saßen gleich zwei Verteidiger. Die Anschuldigungen gegen ihn kenne er nur aus dem Haftbefehl, sagte der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Rechtsstreit um einen geplatzten Oldtimer-Verkauf das Motiv für die Tat war.

Wenige Tage vor dem Brandanschlag kam es auf dem Grundstück der Oldtimer-Halle in Schmiden zu einem Gutachten, mit dessen Ergebnis der 51-Jährige unzufrieden gewesen sein soll. Zudem soll seine Ehefrau bei dem Termin respektlos behandelt worden sein.

Der Angeklagte beteuert: „Ich habe niemand beauftragt, ein Auto oder eine Halle anzuzünden

„Ich habe niemand beauftragt, ein Auto oder eine Halle anzuzünden“, sagte der Angeklagte. Doch die Ex-Verlobte des bereits verurteilten 48-Jährigen, der als Zwischenmann den Brandstifter organisiert hatte, belastete ihn in ihrer Aussage schwer: „Er hat meinem Ex-Partner 3000 Euro gegeben, damit das Auto gestohlen oder angezündet wird“, sagte die 34-Jährige. Die Frau schilderte, wie sich ihr früherer Verlobter und der Angeklagte über eine Verkaufsplattform im Internet kennengelernt hatten. Und wie sie nach und nach Kumpels wurden – der Oldtimer-Fan, der über ein Vermögen von rund sieben Millionen verfügt, und der Hartz IV-Empfänger, der in seinem Hof an Motorrädern und Mini-Bikes schraubt.

Der Angeklagte erzählte, dass er seinem Kumpel vertraut und ihm viele persönliche Dinge erzählt hat. „Das war mein Fehler.“ So seien auch das Millionenvermögen und der Rechtsstreit wegen des Oldtimer-Verkaufs zur Sprache gekommen. „Er fragte mich plötzlich, ob er sich um den Gutachtertermin kümmern sollte, was ich sofort verneinte“, sagte der 51-Jährige. Zum Bruch der Freundschaft sei es gekommen, weil der Hartz IV-Empfänger ihm in seiner Garage Waffen zum Kauf angeboten hätte. „Da war sogar ein Maschinengewehr dabei, da hat es mir fast den Magen umgedreht.“ Die Ex-Verlobte beschrieb ihren früheren Partner als berechnend und manipulativ. „Er macht schnell einen auf Kumpel, wenn irgendwo Geld zu holen ist“, sagte sie.

Rund 40 000 Euro Schaden sind bei dem Brandanschlag entstanden

Rund 40 000 Euro Schaden sind bei dem Brandanschlag entstanden. Wenn man bedenkt, dass Oldtimer im Wert von 6,2 Millionen Euro in der Halle standen, ein geringer Schaden. „Können Sie sich erklären, wie Sie da reingeraten sind?“, fragte Richter Kirbach den Angeklagten. Dieser verneinte. Dass es bei dem Gutachtertermin zu Streitigkeiten gekommen sei, bestritt er ebenso: „Ganz im Gegenteil, der Gutachter war total nett.“ Alles sei ruhig verlaufen. „Ich hatte mir auf Anraten meines Anwalts nur Notizen gemacht und Fotos geschossen.“

Hatte sich der 51-Jährige zu Beginn der Verhandlung noch sehr selbstbewusst präsentiert, wurde seine Stimme mit fortlaufender Dauer lauter und unsicherer. „Für jeden Außenstehenden ist es ersichtlich, dass ich es war, aber das stimmt nicht, sagte er. Der Prozess wird fortgesetzt.