Wegen des Besitzes von rund 2000 Kinder- und Jugendpornos steht ein Fellbacher vor Gericht. Foto: Patricia Sigerist

Wegen des Besitzes von rund 2000 Kinder- und Jugendpornos steht ein Fellbacher vor dem Richter.

Waiblingen/Fellbach - Dass ein Mittzwanziger noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, ist in deutschen Gerichtssälen eher die Ausnahme. Ein am gestrigen Dienstagmorgen vor dem Waiblinger Amtsgericht Angeklagter hatte dieses seltene Glück. Der Fellbacher war wegen des Besitzes von rund 2000 kinder- und jugendpornografischen Filmen und Fotos angeklagt. Richter Blattner sah den Schwerpunkt der Taten im Jahr 2013, als der Mann die Volljährigkeit nur knapp erreicht hatte. Deshalb hielt er in Übereinstimmung mit dem Verteidiger des jungen Mannes eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht für angemessen. „Jetzt sind Sie erwachsen, jetzt gibt es richtig Ärger“, mahnte der Amtsrichter für den Fall einer Wiederholung.

Zu peinlich war dem Angeklagten offenbar der Auftritt vor Gericht

Letztere ist nach Ansicht von Richter Blattner jedoch eher unwahrscheinlich. Zu peinlich war dem Angeklagten offenbar der Auftritt vor Gericht unter voller Namensnennung in der öffentlich ausgehängten Tagesordnung. Zu lange liegt auch die letzte Tat zurück. „Ich habe es geschafft“, sagte der Angeklagte auf die richterliche Frage, ob er nach der Beschlagnahme seiner Filme und Fotos auf den Konsum kinderpornografischer Darstellungen verzichten konnte.

Auf die Schliche gekommen war der Fellbacher den Fahndern der Kriminalpolizei durch Ermittlungen gegen einen anderen Verdächtigen. Mit ihm hatte sich der junge Mann offenbar über die wenig erheiternden Inhalte der auf mehreren Computern, externen Festplatten und anderen Speichermedien gefundenen Filme und Fotos unterhalten.

Da der nicht gerade gesprächige und insbesondere zu seinen Motiven schweigende Angeklagte über seinen Rechtsanwalt alle Taten einräumte, konnte sich Richter Blattner eine allzu ausführliche Darstellung der Inhalte sparen. Klar wurde in der öffentlichen Verhandlung jedoch, dass neben Jugendlichen beiderlei Geschlechts auch Sexualakte mit Kindern bis hinab ins frühe Kindergartenalter zu sehen waren.

Der Fellbacher muss eine Geldauflage von 3000 Euro bezahlen

Nach der 2017 erfolgten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten dauerten die Ermittlungen mehr als ein Jahr. Gut zwei Millionen größtenteils offenbar unverfängliche, teilweise aus normaler Pornografie bestehende Dokumente mussten ausgewertet werden. „Es war ein eher größerer Fall“, sagte der als Zeuge aussagende und mit den Ermittlungen beauftragte Kriminaloberkommissar.

Ähnlich wie zuvor die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe und im Gegensatz zur Staatsanwältin, sah der Anwalt des Fellbachers in Beratungsgesprächen bei der Waiblinger Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt die richtige Maßregelung.

Zum selben Urteil kam anschließend Richter Blattner, der dem Mann auf der Anklagebank fünf Beratungsgespräche auferlegte. „Wenn Sie mehr brauchen, dann empfiehlt es sich dringend auch mehr wahrzunehmen“, sagte er. Zudem muss der Fellbacher eine Geldauflage von 3000 Euro bezahlen und verzichtet auf die beschlagnahmten Computer.