Gartenbauer muss sich vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Foto: Patricia Sigerist

Ein Fellbacher Gartenbauer kassiert 1600 Euro Materialkosten für einen neuen Zaun. Den stellt der Handwerker aber nie auf.

Waiblingen/Fellbach - Schönreden hat dem Angeklagten nichts genutzt: Für Amtsrichterin Bidell hat er einen Betrug begangen, und das nicht zum ersten Mal. Deshalb wurde der 45-Jährige im Amtsgericht Waiblingen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt – ohne Bewährung.

Den zugesagten Termin lässt der Handwerker verstreichen

Laut Anklage soll der Gartenbauer einen Vertrag abgeschlossen und erklärt haben, einen alten Zaun abzureißen und einen neuen aufzustellen. Dafür hatte der Fellbacher von seinem Kunden gut 1600 Euro als Vorauskasse für Materialkosten verlangt – und diesen Betrag auch erhalten. Den zugesagten Termin ließ der Handwerker jedoch verstreichen, sein Kunde hörte nie wieder etwas von ihm. Der Angeklagte berichtete von zu vielen Aufträgen für sein Ein-Mann-Unternehmen, von übermäßig Zeit kostenden Reklamationen und dass der versprochene Zaun gemeinsam mit drei anderen in seinem Garten liege. Er sei mit anderen Projekten überfordert gewesen und hätte nicht gewusst, was er dem Kunden am Telefon sagen sollte.

Richterin Bidell hielt dem Gartenbauer seine zwölf teils einschlägigen Straftaten vor und wollte nicht ausschließen, dass er den Zaun erst nach Erhalt des Strafantrags in den Garten gestellt hat. Sie nahm ihm die Geschichte von der Arbeitsüberforderung nicht ab und schickte ihn zurück in die Justizvollzugsanstalt, in der er bereits wegen eines anderen Delikts sitzt. Nun dauert der Aufenthalt dort noch vier Monate länger.