Der Prozess findet vor dem Amtsgericht Waiblingen statt. Foto: Patricia Sigerist

Ein Chef und sein Angestellter müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Wegen eines Bedienfehlers an einer Stanzmaschine hat ein Hilfsarbeiter drei Finger verloren.

Fellbach/Waiblingen - Wegen eines Arbeitsunfalls mit einer Stanzmaschine, bei dem ein Hilfsarbeiter drei Finger verloren hat, mussten sich zwei Angeklagte vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Der Chef der Firma, Aftab Akbar (alle Namen geändert), weil er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, und sein ehemaliger Angestellter Shankar Kapur, weil er einen Bedienknopf im falschen Moment gedrückt haben soll.

Darüber hinaus hatte der Arbeitgeber, ein Fellbacher, für seine Beschäftigten keine Sozialabgaben abgeführt. Deshalb sprach der Staatsanwalt von fahrlässiger Körperverletzung sowie von Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.

Das Opfer ist unbekannt verzogen

Da der Geschäftsführer einer GmbH die finanziellen Belange eingeräumt und sich mit den Geschädigten bereits auf einen Vergleich mit Ratenzahlungen geeinigt hatte, war diese Schuldfrage relativ schnell geregelt.

Wesentlich umfangreicher gestaltete sich der Versuch, den Ablauf des Arbeitsunfalls im Februar 2014 zu rekonstruieren. Ein Problem war, dass das Opfer, ein Asylbewerber, unbekannt verzogen war und somit nichts zur Klärung beitragen konnte. Wobei die Verantwortlichkeit vor Gericht gesplittet wurde. So gab es den Chef, der die Maschine aufgestellt hatte, ohne das Arbeitsschutzgesetz in Betracht zu ziehen und ohne einen Mitarbeiter mit entsprechendem Fachwissen – einen „Einsteller“ – zur Verfügung zu stellen.

Außerdem schien es Aftab Akbar im Sinne eines zügigen Ablaufs auch egal gewesen zu sein, dass die Stanze mehrmals pro Stunde steckenblieb, und dass die Staus von seinen Mitarbeitern unter Missachtung jeglicher Sicherheitsvorschriften von Hand behoben wurden. Das Schutzgitter konnte ganz einfach – und ohne die Stromzufuhr zu unterbrechen – entfernt werden.

Die Aussagen der Zeugen helfen nicht weiter

Der Angestellte Shankar Kapur soll nach einem dieser Staus den Bedienknopf der Stanzmaschine gedrückt haben, obwohl das Opfer geschrien hatte und die Hand bereits einmal gequetscht worden war. Dieser Ablauf, den der Asylbewerber gegenüber der Polizei so geschildert hatte, passte jedoch nicht zum Produktionsablauf der Stanze. Doch auch nach Anhörung mehrerer Zeugen konnte nicht schlüssig geklärt werden, wie sich der Unfall zugetragen hatte. Sicher waren jedoch ein Selbstverschulden des Opfers und eine Mitverantwortung des Angeklagten.

Die Amtsrichterin Christel Dotzauer fällte ihr Urteil ohne Zögern: Der Chef, der die Stanzmaschine sofort stillgelegt hatte, wurde zu 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Sein Angestellter Shankar Kapur bekam eine Verwarnung. Sollte er sich allerdings in den kommenden beiden Jahren etwas zuschulden kommen lassen, muss er eine Geldbuße von 90 Tagessätzen à 10 Euro bezahlen.