Der Anteil von Streusalz am Feinstaub darf bei der Ermittlung der Werte nicht berücksichtigt werden. Foto: dpa

Die Landesanstalt für Umwelt und Messungen hat den Anteil von Streusalz an den Überschreitungstagen herausgerechnet. Das Salz hatte negative Auswirkungen auf die Werte.

Stuttgart - Die für die Erfassung und Dokumentation von Luftschadstoffen zuständige Landesanstalt für Umwelt und Messungen in Karlsruhe (LUBW) hat ihre Werte für die Feinstaubbelastung am Neckartor geändert. Sie liegen niedriger als bisher von der LUBW bekannt gegeben worden war.

Am Neckartor waren für 2017 bisher 45 Tage gezählt worden, an denen der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Feinstaub überschritten worden war. Zugelassen sind maximal 35 Tage Überschreitungstage. Die LUBW hat entsprechend der EU-Vorgaben für alle Überschreitungstage, an denen auf der Cannstatter Straße Salz gestreut wurde, den Anteil von Salz am Feinstaub berechnet. An dem Standort gebe es nur eine sehr geringe Chloridvorbelastung, sodass die ermittelte Chloridkonzentration aus dem Streusalz stammen müsse. Die Straßenmeistereien hatten den Streusalzeinsatz zuvor gemeldet.

Für 2018 noch keine Salzuntersuchung

Durch den Abzug des Salzanteils am Feinstaub fiel die Feinstaubbelastung an vier Tagen im Januar unter das kritische Tagesmittel von 50 Mikrogramm. Damit gibt es nun nicht 45, sondern für das Jahr 2017 nur noch 41 Überschreitungstage. Der Anteil von Streusalz am Feinstaub erreichte drei bis 34 Mikrogramm, umgerechnet im Extremfall bis zu 25 Prozent an der Gesamtbelastung. Auch für einen Messstandort in Tübingen (Mühlstraße) ergibt sich durch die Untersuchung eine Abnahme, aber nur um einen Tag. Die LUBW hat die Korrektur in einer vor wenigen Tagen erschienenen Broschüre dargestellt, allerdings noch nicht in ihre Jahreswerte-Tabelle für alle Stationen im Land eingepflegt.

Welchen Einfluss Streusalz auf die Überschreitungen in den Wintermonaten 2018 hatte, kann die Landesanstalt noch nicht sagen, weil bisher keine Auswertungen dazu stattgefunden haben. Diese würden üblicherweise erst zum Jahresende stattfinden, so die telefonische Auskunft. In 2018 gab es bisher 16 Überschreitungen.