Der Rave auf dem Pariser Platz im Rahmen des Clubfestivals „Durch die Nacht“. Wo künftig noch zu elektronischer Musik auf öffentlichen Flächen getanzt werden könnte, sehen Sie in unserer Bildergalerie. Foto: Lichtgut/

Wird es in Stuttgart bald legale Electro-Partys unter freiem Himmel geben? Das Club Kollektiv bringt jetzt einige Flächen ins Gespräch, die Kommunalpolitik signalisiert Unterstützung.

Stuttgart - Der Rave auf dem Pariser Platz Ende Juni war nur ein Anfang. Zumindest wenn es nach dem Club Kollektiv Stuttgart geht, das die Interessen der Stuttgarter Akteure des Nachtlebens vertritt, soll es nicht bei der Freiluftveranstaltung im Rahmen des Clubfestivals „Durch die Nacht“ bleiben. Jetzt hat es dem Gemeinderat fünf städtische Freiflächen als Vorschlag unterbreitet, wo künftig legale Electro-Partys unter freiem Himmel gefeiert werden sollen. Den ersten Reaktionen nach ist die Kommunalpolitik nicht abgeneigt, das Vorhaben zu unterstützen.

Konkrete Kandidaten sind die Grillstelle am Kräherwald, die Wiese am Kräherwald beim Sophienbrunnen, die Unterführung beim Schattenwaldring, die Grillstelle der Uni Vaihingen und die Grillstelle an der Bopserwaldhütte. Bis zu drei dieser Flächen will das Club Kollektiv für nicht kommerzielle Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern nutzen. Man müsste sie mit Lärmschutz ausstatten, wofür der als Verein organisierte Interessenverband ein Gutachten fordert.

Fragen wie die nach der Sicherheit noch offen

Als Grund für die temporären Umwidmungen der Flächen führt das Club Kollektiv die Förderung „besonders junger, kreativer aufstrebender Künstler“ an. Die „unkommerzielle Veranstalterszene“ sei in Stuttgart unterrepräsentiert, die Veranstaltungen auf den Open-Air-Flächen stellten eine „Erweiterung des städtischen Nutzungsraumes für subkulturelle und kreative Ereignisse“ dar.

Der Vorstoß des Club Kollektivs ist nicht ganz zufällig gewählt. Am Donnerstag konstituiert sich der neu gewählte Gemeinderat, in dem fortan mehr junge Politiker sitzen, die sich bereits vor der Kommunalwahl deutlich für ein lebendigeres und vielfältigeres Nachtleben in Stuttgart ausgesprochen hatten.

Auch auf einer Podiumsdiskussion vor wenigen Monaten hatten sich Vertreter der Stuttgarter Ratsfraktionen ebenfalls prinzipiell Positiv gegenüber der Nutzung von öffentlichen Flächen für Musikveranstaltungen unter freiem Himmel ausgesprochen. Die CDU äußerte sich in einem Antrag an die Verwaltung auch schon verschriftlicht dazu und fragt, inwiefern die Sicherheit auf kleinen, städtischen Veranstaltungsflächen gewährleistet werden könne. Ob die Ausarbeitung der Idee durch das Club Kollektiv den Vorstellungen von Politik und Verwaltung Genüge tut, wird sich noch zeigen.

Immer wieder illegale Open-Air-Raves

Raves unter freiem Himmel sind in Stuttgart mitnichten ein Novum. Auf dem Birkenkopf zum Beispiel gibt es immer wieder welche, oder in anderen Waldbereichen am Stadtrand auf Lichtungen. Allerdings waren diese Electro-Partys illegal – die Besucher verabredeten sich über geschlossene Chatgruppen zum Feiern.

Das Club Kollektiv Stuttgart hat in den vergangenen Monaten vor allem mit der Forderung eines Nachtbürgermeisters von sich Reden gemacht. Noch vor der Kommunalwahl hatte der Großteil der Gemeinderatsfraktion versprochen, dass so eine Koordinierungsstelle, die zwischen Anwohnern und den Akteuren des Nachtlebens vermittelt, kommt. Das Club Kollektiv wünscht sich, dass die Stelle beim Verwaltungsbürgermeister oder im Kulturamt angesiedelt wird.