Dringt Kochdampf oder Wasserdampf vom Duschen in die Rauchkammer des Melders ein, kann er einen Fehlalarm auslösen. Foto: dpa

Wer muss bei einem Fehlalarm des Rauchmelders zahlen? Im ungünstigsten Fall der Eigentümer oder aber auch der Mieter. Was Richter sagen.

Düsseldorf - Eine typische Ursache ist der vergessene Batteriewechsel. Durch einen schrillen Ton kündigen viele Rauchmelder den notwendigen Batterietausch an. Es gibt noch weitere Ursachen, warum ein Rauchmelder fälschlicherweise Alarm schlagen kann, etwa wenn Kochdampf in die Rauchkammer des Melders dringt. Rückt die Feuerwehr zu einem solchen Fehlalarm aus, kostet das um die 400 Euro. In einigen Fällen bleibt die Gemeinde darauf sitzen, und der Steuerzahler kommt dafür auf, teils können Vermieter oder der Mieter belangt werden.

Nachbarn

Wenn Nachbarn oder Anwohner wegen des Alarmtons in einer anderen Wohnung die Feuerwehr rufen, werden sie nicht zur Kasse gebeten, wenn sich das als Fehlalarm herausstellt. Die Feuerwehr spricht dann von einer Meldung im guten Glauben. Ansonsten würden aufmerksame Menschen, die sich um das Leben und das Eigentum der Nachbarn sorgen, von Notrufen abgehalten.

Vermieter

Wurde der Fehlalarm beispielsweise ausgelöst, weil sich der Rauchmelder in einem schlechten Zustand befand, kann die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Betreiber der „Brandmeldeanlage“ verlangen, meist ist das der Vermieter oder Eigentümer. So urteilte jedenfalls das Verwaltungsgericht Neustadt (Urteil v. 2. 12. 2014, AZ: 5 K 491/14.NW).

Mieter

Wird der Vermieter oder der Eigentümer der Wohnung als Betreiber des Rauchmelders in Anspruch genommen, kann er unter Umständen Schadenersatz von seinem Mieter verlangen. Das ist dann möglich, wenn der Fehlalarm aufgrund einer Pflichtverletzung des Mieters ausgelöst wurde. Wenn ein Mieter etwa durch viel Rauch oder Dunst beim Kochen einen ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder auslöst, so bedeute dies eine Verletzung seiner Obhutspflicht, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-11 S 153/14).

Wer zahlt die kaputte Eingangstür?

Schaden durch einen Fehlalarm kann auch entstehen, weil die Feuerwehr gewaltsam in eine Wohnung eindringt. Wer zahlt das? Das Landgericht Heidelberg entschied (AZ: 1 O 98/13): Macht niemand die Tür auf und gibt es keinen Ersatzschlüssel, darf sich die Feuerwehr Zutritt verschaffen. Das muss aber verhältnismäßig sein: Steht etwa ein Fenster offen, muss dieses benutzt werden, bevor die Tür aufgebrochen wird. Hält sich die Feuerwehr daran, kann der Eigentümer keinen Schadenersatz verlangen.