Es gibt Fälle, in denen der Staat explizit als Erbe eingesetzt wird. Das ist aber eher die Ausnahme. Foto: dpa/Jens Büttner

Wenn die eigentlichen Erben einen Nachlass ausschlagen, springt der Staat als Erbe ein. Im Jahr 2020 ist das so oft passiert, wie in den vergangenen zehn Jahren jeweils nicht.

Stuttgart - Das Land hat im vergangenen Jahr so viel durch Erbschaften eingenommen, wie in den vergangenen fünf Jahren nicht. 2020 landeten bei der Landesverwaltung Nachlasserlöse in Höhe von 3,9 Millionen Euro. Im Jahr 2019 waren es noch 2,3 Millionen Euro.

Zu Fiskalerbschaften kommt es meist dann, wenn die eigentlichen Erben das Erbe ausschlagen. Weniger häufig kommt es vor, dass das Land in Testamenten explizit bedacht wird. „Bestandteil der Erbmasse sind neben Immobilien häufig bewegliche Gegenstände wie Mobiliar, Schmuck, Fahrzeuge und so weiter“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums unserer Zeitung.

Rekordzahl an Erbschaften

Die Anzahl der Erbschaften des Landes markiert einen Zehnjahresrekord: Im Jahr 2020 waren es 886 Erbschaften, zwei Jahre zuvor 436 und 553 im Jahr 2010. Über die vergangenen Jahre hinweg liege der Durchschnitt bei etwa 630 Erbfällen pro Jahr.

Die Einnahmen aus den Erbschaften fließen in den Landeshaushalt. In vielen Fällen erbe das Land aber auch nur einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie, was eine Verwertung – insbesondere eine Veräußerung – erschwere, sagte die Sprecherin des Ministeriums. Üblicherweise gelinge es jedoch Immobilien innerhalb von zwei Jahren zu veräußern. „Wertsachen, Aktien, Edelmetalle und ähnliches werden zu marktüblichen Preisen zügig nach Antritt der Erbschaft veräußert.“

Allerdings entstehen der Finanzverwaltung auch Kosten, welche jedoch statistisch nicht erfasst werden – zum Beispiel für Sicherungsarbeiten an maroden geerbten Immobilien und für das zuständige Personal für die Bearbeitung der Nachlassfälle.