Das Opfer zog sich bei dem Vorfall in Eppingen schwere Verletzungen zu. Foto: dpa/Stephen Wolf

Eine 18-jährige Frau wird im Februar 2018 bei einem Faschingsumzug in Eppingen schwer verletzt. In einem Kessel zieht sie sich heftige Verbrennungen zu. Wer ist dafür verantwortlich?

Heilbronn - Wie geriet eine Frau bei einem Fastnachtsumzug in einen Kessel mit kochend heißem Wasser? Mit den Aussagen junger Zeugen, die sich auf ihr schlechtes Gedächtnis berufen haben, ist in Heilbronn der „Hexenkessel-Prozess“ in die zweite Instanz gegangen. Einem heute 34-Jährigen wird vorgeworfen, im Februar 2018 bei dem Umzug in Eppingen (Kreis Heilbronn) eine 18-jährige Frau in einen Kessel mit heißem Wasser gestellt zu haben. Sie verbrühte sich schwer an den Beinen und musste sich nach einem Krankenhausaufenthalt mehrere Wochen lang in einer Reha auskurieren.

Das Amtsgericht Heilbronn hatte den als Hexe verkleideten Mann aufgrund von Indizien wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von rund 6600 Euro verurteilt. Dagegen wehrte er sich. Nun beschäftigt sich das Landgericht mit dem Fall. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Richter vermutet zwei bis drei Personen

Dem Richter gelang es am Dienstag zunächst nicht, der Antwort näherzukommen, wer die Frau tatsächlich in den Wasserkessel gestellt hatte, der von unten mit Holzscheiten befeuert worden war. Offenbar waren mehrere Menschen als Hexen maskiert gewesen. Der Richter vermutete, dass zwei bis drei Personen beteiligt gewesen sein müssen.

Laut den Befragungen im Gerichtssaal wollen im entscheidenden Moment, als die Füße ins kochend heiße Wasser gerieten, alle in eine andere Richtung geschaut haben. Zeugen beriefen sich darauf, dass der Vorfall lange zurückliege und Alkohol im Spiel gewesen sei. Die Zeugen aus dem Umfeld der Frau betonten, sie seien davon ausgegangen, der Dampf aus dem Kessel komme von einer ungefährlichen Nebelmaschine. Dass Zeugen einen Fall derart unterschiedlich schilderten, habe er in seinem ganzen Berufsleben noch nicht erlebt, sagte der Richter. Der Prozess wird am 12. und 27. Mai fortgesetzt.