Der Internetpranger sammelt Fotos von Falschparkern in Stuttgart. Foto: Screenshot

Twitternutzer stellen Falschparker mit lesbaren Kennzeichen ins Netz. Sie sehen darin kein Problem. Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte des Landes, sieht das anders.

Stuttgart - Darf jemand, der sein Auto falsch parkt, im Internet mit vollem Kennzeichen bloßgestellt werden? Bei den Twitternutzern, die solche Beispiele mit dem Hashtag #StuttgartParktFair ins Netz stellen, ist man der Meinung, dass das in Ordnung geht. Es seien schließlich keine personenbezogenen Daten, die auf einem Kennzeichen stünden – kein Name und keine Adresse.

Autokennzeichen tragen personenbezogene Daten

Diese Auffassung teilt der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink nicht. Er sieht im Vorgehen des Internetprangers eindeutig einen Verstoß gegen den Datenschutz: „Die Daten auf den Kennzeichen sind natürlich auf bestimmte Personen bezogen, nämlich auf den Fahrzeughalter“, sagt der Fachmann. Daher dürfe man sie nicht im Netz veröffentlichen. Wenn sich ein ertappter Autofahrer dagegen wehre, könne er – wenn es sein muss auf dem Klagewege – erreichen, dass die Urheber die Fotos aus dem Netz nehmen müssen. Es könne sogar noch dicker kommen: „Unter Umständen kann man da sogar auf Schmerzensgeld klagen“, fügt Stefan Brink hinzu.

Von Seiten des Datenschutzbeauftragten haben die Twitternutzer nichts zu befürchten. „Wir eröffnen da keine Verfahren“, sagt Brink.