Ali B., Angeklagter im „Mordfall Susanna“, verdeckt beim Betreten des Gerichtssaals sein Gesicht. Foto: dpa

Der Mord an der 14-jährigen Susanna F. heizte die Debatte um Flüchtlinge an. Am Mittwoch fällt das Urteil für Ali B. Doch den Schmerz der Mutter kann kein Urteil heilen.

Wiesbaden - Für Susannas Mutter ist es klar: „Eine gerechte Strafe für diese Tat gibt es nicht“, sagt die wie immer in Schwarz gekleidete Frau am vorletzten Verhandlungstag im Prozess um den Mord an ihrer 14-jährigen Tochter vor dem Landgericht Wiesbaden. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hat sie noch einmal ums Wort gebeten, um unter Tränen ihren Schmerz zu beschreiben. Am Mittwoch wird das Urteil verkündet, doch wie das ausfällt, ist für Diana F. zweitrangig.

Ihr gegenüber sitzt der 22-jährige Angeklagte Ali B., ein schmächtiger, fast schüchtern wirkender junger Mann. In dem gesamten, seit 12. März dauernden Prozess hat er so gut wie keine Gefühlsregungen gezeigt. Der abgelehnte Asylbewerber aus dem kurdischen Teil des Irak hat gleich zu Beginn der Verhandlung zugegeben, die Schülerin aus Mainz in der Nacht zum 23. Mai 2018 in einem Waldstück bei Wiesbaden-Erbenheim getötet zu haben. Zu diesem Zeitpunkt wähnte die Mutter ihr Kind noch in Sicherheit. Sie wolle bei einer Freundin übernachten, hatte ihr Susanna an dem Abend noch mitgeteilt. Dass es für sie das letzte Lebenszeichen des Mädchens sein würde, konnte sie nicht ahnen.

In Wahrheit zog Susanna mit der Clique um Ali B. wieder in Wiesbaden um die Häuser. Schon des Öfteren hatte sie in den letzten Wochen in Mainz die Schule geschwänzt,in der sie gemobbt worden war. Unter den jungen Leuten aus der Nachbarstadt fühlte sich das im Prozess von Freundinnen als ausgesprochen gutmütig beschriebene Mädchen wohl. In den jüngeren Bruder von Ali B. hatte sie sich offenbar verliebt. Doch ihr späterer Mörder selbst, so sagen verschiedene Zeugen in dem Mordprozess aus, war ihr alles andere als geheuer. Gegen ihn habe sie einen Widerwillen empfunden, ja Angst vor ihm gehabt.

Fünf Minuten lang soll Ali B. das Opfer gewürgt haben

Das geht auch aus einer SMS hervor, die Susanna als eine Art Hilferuf einer Freundin noch in der Tatnacht schickte. Die Anklage geht davon aus, dass Ali B. die Schülerin vergewaltigte und dann zur Verdeckung dieser Tat ermordete. Bis zu fünf Minuten lang habe der Angeklagte ihr den Hals zugedrückt, sagt Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter. Und dabei beruft sich die Anklägerin nicht auf den Mithäftling, der als Zeuge aussagte, Ali B. habe ihm neben dem Mord auch die Vergewaltigung gestanden.

Kolb-Schlotter räumt ein, dass der Aussage dieses Zeugen, der an einem milden Urteil in seinem eigenen Fall interessiert sein dürfte, wenig Bedeutung zukommt. Dennoch hat sie keinen Zweifel daran, dass Ali B. wegen Mordes zu verurteilen ist. Seine Aussagen – der Geschlechtsverkehr mit Susanna in dem abgelegenen Waldstück sei einvernehmlich gewesen, bei der Tötung sei ihm schwarz vor Augen gewesen, er könne sie selbst nicht erklären – seien aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse alles andere als glaubwürdig. Schließlich habe er Freunden noch per SMS vor der Tat wahrheitswidrig weismachen wollen, Susanna sei schon gegangen.

Mithin liegen nach Ansicht der Staatsanwältin zwei Mordmerkmale vor: Verdeckung einer vorausgegangenen Straftat und Heimtücke schon wegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. Auch die besondere Schwere der Schuld solle das Gericht feststellen, sodass Ali B. nach 15 Jahren nicht automatisch aus der Haft entlassen wird.

Die Nebenklage fordert Sicherungsverwahrung für den Täter

Uneins sind sich die Staatsanwältin und Nebenklage-Vertreterin Petra Kaadtmann nur, was die Sicherungsverwahrung angeht. Die Anklagevertreterin hat beantragt, diese Möglichkeit vorzubehalten. Dann würde zu einem späteren Zeitpunkt geprüft, ob von Ali B. noch eine Gefährdung ausgeht. Die Anwältin von Susannas Mutter will dagegen, dass die Sicherungsverwahrung im Urteil angeordnet wird. Die Verteidiger von Ali B. haben kein Strafmaß beantragt. Sie machen aber geltend, ihr Mandant habe die Tötung von Anfang an gestanden, zudem fehle ihm die Reife eines Erwachsenen. Auch verweist Rechtsanwalt Marcus Steffel darauf, dass der Angeklagte selbst nie nach Deutschland gewollt habe. Die Flucht der achtköpfigen Familie aus dem Irak wurde von der Mutter betrieben. Susannas Mutter hält sich aus solchen rechtlichen Erwägungen heraus. Sie weiß nur: Ihre Tochter wird kein Urteil dieser Welt zurückbringen.