Der wegen Mordes angeklagte Ali B. verbirgt vor Gericht sein Gesicht. Foto: dpa

Im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Susanna gesteht der angeklagte Asylbewerber Ali B. die Tötung des Mädchens, bestreitet aber weiterhin, sie vergewaltigt zu haben.

Wiesbaden - Direkt nach der Mittagspause ist es endlich so weit: Am ersten Tag des Prozesses um den Mord an der 14-jährigen Schülerin Susanna bedauert der Angeklagte Ali B. die Tötung des Mädchens. Und er bittet die im Gerichtssaal anwesenden Eltern um Entschuldigung für seine Tat, „auch wenn es das nicht mehr ungeschehen macht“. Der 22-jährige Asylbewerber aus dem Irak sagt es am Dienstag ohne jegliche Emotionen und sieht bei der Aussage nur seinen Dolmetscher an. Die anwesenden Eltern Susannas würdigt er keines Blickes. Die Mutter schluchzt, und der Vater legt tröstend die Hand auf ihre Schulter. Eine wirkliche Entschuldigung sehe anders aus, erklären die Anwälte der in dem Verfahren als Nebenklägerin zugelassenen Mutter, natürlich werde sie nicht angenommen.

Hoffnungen, der Angeklagte werde sich zu einem umfassenden Geständnis durchringen, werden im Wiesbadener Landgericht enttäuscht. Vor der Mittagspause hat Ali B. noch einmal seine seit Monaten geltende Version wiederholt, er habe Susanna zwar getötet, aber nicht vorher vergewaltigt, wie es in der Anklageschrift heißt. Sie hätten in einem Gebüsch nahe seiner Unterkunft einvernehmlich Sex gehabt. Kurz darauf sei Susanna gestürzt und habe sich im Gesicht verletzt, sagt der Angeklagte. Deshalb sei sie verärgert gewesen und habe gesagt, mit der Wunde und der schmutzig gewordenen Kleidung könne sie nicht nach Hause kommen. Sie werde jetzt zur Polizei gehen. Er habe Susanna mehrfach vergeblich beschworen, das nicht zu tun. Dann sei ihm „schwarz vor Augen“ geworden und er habe das Mädchen erwürgt. „Ich weiß selbst nicht, wie das geschehen konnte“, erklärt der abgelehnte Asylbewerber.

„Das einzig Neue in der Aussage ist, dass ihm schwarz vor Augen war“, konstatiert Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter enttäuscht. In der von ihr verlesenen Anklageschrift stellt sich das Tatgeschehen ganz anders dar. Susanna habe den von Ali B. geforderten Geschlechtsverkehr abgelehnt. Daraufhin habe ihr der Flüchtling mit einem Ast ins Gesicht geschlagen und weitere massive Gewalt angewendet, so dass das Mädchen sich nicht mehr gewehrt habe. Als sie danach ankündigte, zur Polizei zu gehen und der Angeklagte sie nicht umstimmen konnte, habe er sie schließlich erwürgt und der Mutter dann von Susannas Handy aus vorgegaukelt, diese sei nach Paris gefahren.

Ali B. soll Susanna ermordet haben, um die Vergewaltigung zu vertuschen

Mordmotiv war demnach die Verdeckung der vorausgegangenen Straftat Vergewaltigung, und als Heimtücke wertet die Anklage die Wehrlosigkeit der 14-Jährigen. Ali B., antwortet auf die Fragen des Vorsitzenden Richters Jürgen Bonk in aller Regel sehr wortkarg. Er weiß nicht mehr, ob er 2014 oder 2015 nach Deutschland kam, und kann sich zur Fluchtroute der Familie nur noch erinnern, dass sie auch durch Griechenland und Bulgarien führte. Als Fluchtgrund gibt er an, dass er als Schüler in seiner Heimat für den Kampf gegen die Terrormiliz IS rekrutiert werden sollte. Nach Susannas Tötung fuhr er nach eigenen Angaben erst einmal zu Freunden nach Paris. Ein paar Tage später wieder in Wiesbaden, reiste die ganze Familie dann überstürzt in den Irak zurück, wo ihn kurdische Polizeieinheiten festnahmen und dem deutschen Bundespolizeichef Dieter Romann übergaben.

Der Antrag der Verteidigung, diese von der irakischen Zentralregierung nicht genehmigte Auslieferung als Verfahrenshindernis festzustellen, schlägt fehl. Das habe das Oberlandesgericht schon geprüft, erklärt Richter Bonk und fährt in der Verhandlung fort. Die endet an dem Tag erst, als Ali B. kurz nach seiner „Entschuldigung“ plötzlich erklärt, er könne jetzt nichts mehr sagen. Sein Anwalt deutet an, daran werde sich auch am nächsten Prozesstag in der kommenden Woche nichts ändern.