In diesem Fall hatte die Polizei einen Fahndungserfolg: die Log-in-Seite der Kinderpornografie-Plattform Elysium 2017 Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den früheren Fußballnationalspieler Christoph Metzelder wegen des Kinderpornografie-Verdachts. Wie gehen Behörden in solchen Fällen vor? Fragen und Antworten.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den früheren Fußballnationalspieler Christoph Metzelder wegen des Kinderpornografie-Verdachts. Wie gehen Behörden in solchen Fällen vor? Fragen und Antworten.

Welche neuen Entwicklungen gibt es im Fall Metzelder?

Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder (38) schweigt weiter zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie gegen Metzelder wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt. Metzelder verlässt nun die von ihm mitgegründete PR-Agentur. Diese Entscheidung habe man gemeinsam getroffen, sagte sein Geschäftspartner Raphael Brinkert am Donnerstag. Fußball-Bundestrainer Joachim Löw will die Ermittlungen nicht kommentieren. „Da ich die ganze Sachlage nicht aus erster Hand weiß, deswegen kann ich und möchte ich mich absolut nicht äußern“, sagte Löw am Donnerstag. Im Übrigen betont die Staatsanwaltschaft, dass es sich um ein Ermittlungsverfahren handle. „Es ist nur ein Verdacht, man muss nun schauen, ob sich dieser auch bestätigt“, sagte die ermittelnde Staatsanwältin.

Jenseits des aktuellen Falls: Wie verbreitet ist Kinderpornografie?

Laut Sicherheitsbericht des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg haben die Fälle des Erwerbs, der Herstellung, der Verbreitung oder des Besitzes von Kinderpornografie 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 35,1 Prozent auf etwa 850 Fälle zugenommen. Die Aufklärungsquote beträgt in diesen Fällen 92,9 Prozent. Bundesweit ist die Zahl der Fälle von Kinderpornografie ebenfalls gestiegen: von 6512 im Jahr 2017 auf 7449 im vergangenen Jahr. Das sind 14,4 Prozent mehr. Als Kinderpornografie wird die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 14 Jahren eingestuft. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer sexueller Missbrauch zugrunde. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, spricht man von Jugendpornografie. Wer kinderpornografisches Material besitzt, erwirbt oder verbreitet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Wie suchen Polizisten nach Tätern?

Das National Center for Missing & Exploited Children (vermisste und ausgebeutete Kinder), eine US-Nichtregierungsorganisation, meldet jährlich eine hohe Anzahl von Fällen an das Bundeskriminalamt (BKA), das diese an die zuständigen Bundesländer weiterleitet. Das LKA Baden- Württemberg hat 2018 insgesamt 680 dieser Hinweise vom BKA erhalten. Die Mitarbeiter der Ansprechstelle Kinderpornografie haben im vergangenen Jahr mehr als 2,6 Millionen Dateien mit Verdacht auf kinder- oder jugendpornografische Inhalte ausgewertet. Wie es vom LKA heißt, sind die Ermittler immer wieder auf eigene Initiative im Internet unterwegs. Mithilfe des Hashwertes eines Videos, einer Art digitalem Fingerabdruck, suchen sie im Netz, wer das Video verbreitet oder heruntergeladen hat. Anhand der IP-Adresse finden sie heraus, wo sich der Rechner befindet, und informieren die örtlichen Polizeibehörden, die wiederum ihre Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft vorlegen. Diese beantragt eventuell einen Durchsuchungsbefehl. „In der Regel sind es Einzeltäter und keine organisierten Gruppen“, heißt es vom LKA.

Was erschwert die Ermittlungen?

Die Ermittlungen zur Identifizierung von Tätern, die mit kinderpornografischem Material handeln, scheiterten immer wieder an der sogenannten Keuschheitsprobe, so das LKA. Der Zugang zur Plattform werde nur gewährt, wenn die Nutzer selbst kinderpornografische Dateien anbieten. Aus rechtlichen Gründen ist der Einsatz von kinderpornografischen Echtbild- und Videodateien bei Ermittlungen nicht möglich. „Mithilfe computergenerierter kinderpornografischer Dateien – sogenannter Fake-Bilder – könnte die Bekämpfung und Aufklärung solcher Straftaten deutlich verbessert werden“, heißt es vom LKA. Hierfür seien jedoch zusätzliche gesetzliche Regelungen erforderlich. Aktuell diskutieren Politik, Polizei und Justiz Möglichkeiten für den Einsatz solcher computergenerierter Bilder.

Welche Fälle von Kinderpornografie-Vorwürfen gab es mit Prominenten?

Im Februar 2014 durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Hannover die Wohnung und Büros des damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Der Politiker habe, so der Vorwurf, in mehreren Fällen im November 2013 kinderpornografisches Material auf dem Dienstlaptop heruntergeladen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Hefte mit jugendpornografischen Bildern sowie eine CD mit Pornovideos gefunden.

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hatte Kontakt zur Kinderpornoszene und über sein Handy kinder- und jugendpornografische Filme und Bilder ausgetauscht. Tauss rechtfertigte dies damit, dass er in Ausübung seines Mandats Erkenntnisse gewinnen wollte.

Der damalige Kreis- und Fraktionsvorsitzende der lippischen FDP, Markus Schiek, hatte im Dezember 2016 im Internet eine aus drei Farbbildern bestehende Datei mit kinderpornografischem Inhalt hochgeladen und den anderen Chat-Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Bei einer Hausdurchsuchung fand man über 250 Dateien mit pornografischen Abbildungen von Kindern und Jugendlichen.

Wie urteilten die Gerichte?

Im März 2015 ließ Sebastian Edathy über seinen Anwalt erklären, dass „die Vorwürfe“ zuträfen. Er habe einen Fehler gemacht und bereue dies. Das Gerichtsverfahren gegen ihn wurde gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt. Edathy ist aufgrund fehlender Verurteilung nicht vorbestraft. Jörg Tauss wurde 2010 wegen des Besitzes kinderpornografischer Filme und Bilder zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

2017 erließ die Staatsanwaltschaft Detmold gegen Markus Schiek Strafbefehl wegen Verbreitung und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften in Höhe von 15 000 Euro. 2018 bekräftigte das Landgerichts Detmold das Urteil.

Diese Regeln gelten für die Berichterstattung im Verdachtsfall

Es gibt noch kein Urteil, nicht einmal einen Prozess. Dennoch wird über den Fall Metzelder berichtet. Immer wieder taucht die Frage auf, warum es eine Verdachtsberichterstattung gibt und nach welchen Regeln sie funktioniert.

Um bei der öffentlichen Diskussion eines Verdachts das Ansehen des Betroffenen nicht zu schädigen, müssen alle zur Veröffentlichung geplanten Infos auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden. Es darf keine Vorverurteilung stattfinden, der Verdacht muss ausgewogen dargestellt werden.

Es muss ein Mindestbestand an Beweisen vorliegen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen. Erst so bekommt der Verdacht einen entsprechenden Öffentlichkeitswert. Gab es bereits Beschlagnahmungen und Durchsuchungen, kann man davon ausgehen, dass der Verdacht Substanz hat.

Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Es muss also abgewogen werden, ob das öffentliche Interesse überwiegt und eine Verletzung der Privatsphäre des Betroffenen rechtfertigen würde.

Vor der Veröffentlichung muss auch der Betroffene noch die Möglichkeit zu einer Stellungnahme erhalten.