Der 31-Jährige wurde wegen Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt. Foto: Symbolbild/dpa

Ein 31-Jähriger soll maskiert und bewaffnet in eine Wohnung in Magstadt eingedrungen sein. Vor Gericht ließ sich der Vorwurf allerdings nicht beweisen.

Böblingen - Die Anklage war heftig: räuberische Erpressung. Dies wird normalerweise mit Gefängnis bestraft. Doch nun hat das Stuttgarter Landgericht den 31-jährigen Angeklagten nach mehreren Verhandlungstagen freigesprochen. Die Zeugen, die ihn zunächst als Täter benannt hatten, zogen diese Aussage vor Gericht zurück. Verurteilt wurde der Angeklagte trotzdem – wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz. Denn die Polizei hatte bei der Durchsuchung seiner Wohnung eine Schreckschusswaffe samt Munition gefunden. Einen Waffenschein dafür konnte der Mann nicht vorweisen.

Der Vorwurf der räuberischen Erpressung aber ist vom Tisch. Drei Wochen dauerte die Verhandlungszeit, in der die Richter versuchten zu erkunden, was am 12. November des vergangenen Jahres in einer Wohnung in Magstadt (Kreis Böblingen) passiert ist. Laut der Anklage war der 31-Jährige gemeinsam mit einem Freund in die Wohnung eingedrungen – wie, das blieb offen. Die beiden Eindringlinge sollen den 25 Jahre alten Wohnungsinhaber mit einem Teleskopstock geschlagen und mit einer Waffe bedroht haben. So hätten sie ihr Opfer dazu gebracht, ihnen seine gesamten Ersparnisse zu geben: 1600 Euro. Zudem sollen sie einen Beutel mit Drogen mitgenommen haben.

Die Zeugen konnten die Identifikation nicht bestätigen

Weitere Personen, die sich zum Zeitpunkt des Überfalls in der Wohnung befanden, hatten den 31-Jährigen als Täter identifiziert. Allerdings waren die Räuber maskiert gewesen. Vor Gericht konnten die Zeugen die Identifikation nicht bestätigen. Die Polizei fand bei einer Wohnungsdurchsuchung auch nicht das geraubte Geld, wohl aber die Schreckschusspistole und einen Schlagstock. Angesichts der widersprüchlichen Zeugenaussagen beantragte sogar der Staatsanwalt einen Freispruch.

Damit ist der mysteriöse Überfall vom November vergangenen Jahres nun wieder offen. Die Polizei sucht nach einem Verdächtigem mit hellem Hut, stechendem Blick und dunklem Mantel.