Der Täter soll von seinem Opfer eine Zigarette gefordert haben. Foto: dpa

Das Stuttgarter Landgericht verhandelt gegen einen 24-Jährigen. Er soll einen jungen Mann in Herrenberg mit einem Messer bedroht haben, um eine Zigarette zu bekommen. Außer Freispruch ist jedes Urteil denkbar.

Böblingen - Dieser Raucher gefährdet seine Freiheit. Der Angeklagte antwortet auf alle Fragen des Richters ausweichend. Werden Zeugen befragt, wirkt er wie ein mäßig interessierter Zuhörer. Alle paar Minuten sieht er auf die Uhr. Er „grinste häufig, wurde zunehmend aggressiv, wirkte, als nähme er die Vorwürfe nicht ernst“. So notierte es bereits die Kriminalpolizei im Vernehmungsprotokoll.

Angeklagt ist der 24-jährige Mann wegen schwerer räuberischer Erpressung. Vordergründig wirkt sein Fall wie eine Posse. Am Abend des 20. November 2017 brach der junge Mann aus dem elterlichen Haus auf, ohne Ziel, aber mit allem gerüstet. In seinem Rucksack fand die Polizei eine Sturmhaube, eine Wollmütze, eine Baseballkappe, eine angetrunkene Flasche Wodka, zwei Paar Handschuhe, eine Damenstrumpfhose, eine Micro-SD-Karte, beide noch verpackt, zwei Schachteln Zigaretten, zwei Sonnenbrillen und ein Küchenmesser. Er begann eine Irrfahrt mit der S-Bahn. Sie endete in Herrenberg (Kreis Böblingen) mit seiner Verhaftung.

Die theoretische Höchststrafe wären 15 Jahre Haft

Die vier Jungs, die dort in der Bahnhofsunterführung rauchten, hielten ihn für einen Spinner. Jedenfalls hatte ihnen noch nie ein Fremder einen Schlafsack zum Kauf angeboten. Sie lehnten ab. Ein paar Minuten später war der vermeintliche Spinner zurück und wollte eine Zigarette, nicht irgendeine, die Zigarette, die ein Rothaariger gerade rauchte. Diesmal nahmen sie den Unbekannten ernst. Er zückte ein Messer und hielt es dem Rothaarigen vor den Bauch. Die Zigarette fiel zu Boden. Der Angreifer klaubte sie auf und ging rauchend davon. Minuten später verhaftete ihn die Polizei auf dem Bahnsteig. Er habe gar keine Ahnung, wie er auf diese Idee gekommen sei, sagt er im Gerichtssaal. Er habe nicht gedacht, dass deswegen jemand die Polizei ruft: „Ich kenne Herrenberg und bin selbst mehrmals mit einem Messer bedroht worden.“

Mit Ausnahme eines Freispruchs ist so ziemlich jedes Urteil denkbar. Die theoretische Höchststrafe wären 15 Jahre Haft, zur Verhandlung steht, ob eine Bewährung möglich ist, aber auch, ob der Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig war, zwangsweise in eine Entzugsklinik oder in die Psychiatrie eingewiesen werden sollte.

Urteil am 30. Mai

Der 24-Jährige ist geradezu das Gegenteil des typischen Angeklagten. Vater und Mutter sind Ingenieure. Sie leben in einem beschaulichen Ort bei Herrenberg. Der Sohn zog zum Studieren nach Halle. 800 Euro monatlich bekam er von den Eltern, bis ein Richter ihn in Untersuchungshaft schickte. Aber er hatte ein teures Hobby: Marihuana, Heroin, Drogen jeder Art. So ist es in einem Dutzend Krankenhausakten vermerkt.

Er selbst leugnet, mehr als gelegentlich einen Joint geraucht zu haben. Er leugnet auch die Diagnose von Psychiatern: Schizophrenie. Der Patient roch, was niemand außer ihm roch, er spürte Schmerzen, die keine körperliche Ursachen hatten, er fürchtete, verfolgt zu werden. Meist hielten die Ärzte Drogen für die Ursache und schickten ihn mit Psychopharmaka nach Hause. Mindestens elf- bis zu 14-mal wurde er binnen zweier Jahre behandelt. Der psychiatrische Gutachter glaubt, dass die Krankheit sich schon im Alter von 17 Jahren zu entwickeln begann. Am 30. Mai will das Gericht urteilen, wie die Diagnosen mit dem Strafrecht zu vereinen sind.