Im Frühjahr hatten die Gegner der Dieselfahrverbote mehrfach demonstriert, nach der Kommunalwahl nahmen sie eine Pause. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften laut Straßenverkehrsordnung eigentlich verboten. Doch dieser Passus greift in diesem Fall nicht. Allerdings hat die Stadt eine Einschränkung mit dem Demo-Veranstalter vereinbart.

Stuttgart - Dürfen die Gegner des Dieselfahrverbots in Stuttgart an diesem Samstag neben einer Kundgebung am Neckartor auch zu einem Autokorso um 14 Uhr durch die Stadt aufrufen? Ist dieser Korso erlaubt, wo er doch, so sieht es die Fraktionsgemeinschaft Puls im Gemeinderat, ein „unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften“ darstelle und daher laut Straßenverkehrsordnung verboten sei? Der Korso produziere Abgase, da könne man auch gleich „Bobbycars mit Dieselmotoren ausstatten“, sagt Ina Schumann (Die Partei) aus der Puls-Fraktion.

Es gibt eine Einschränkung

Die Stadtverwaltung hat die Frage von Puls nach den rechtlichen Grundlagen beantwortet. „Die Straßenverkehrsordnung greift hier nicht, darüber steht die vom Grundgesetz gewährte Versammlungsfreiheit“, sagt Stefan Praegert vom Ordnungsamt. Der Korso stehe im unmittelbaren Zusammenhang zur darauffolgenden Demonstration, und er gefährde nicht die öffentliche Sicherheit. Die Stadtverwaltung könne ihn nicht untersagen. Man habe mit dem Veranstalter aber die Einschränkung vereinbart, dass Fahrzeuge über fünf Tonnen Gesamtgewicht nicht teilnehmen dürfen, weil der Belag auf dem Sammelparkplatz auf dem Killesberg nur für Autos ausgelegt sei.