In Hamburg sind die Schilder für die Dieselfahrverbote schon installiert worden – in Stuttgart diskutiert man über die Modalitäten. Foto: dpa

Gleichgültig, welche Euro-Norm ihr Diesel hat – Anwohner sollen in einer künftigen Fahrverbotszone in Stuttgart immer fahren dürfen. Dazu raten Juristen, die von der Landesregierung zugezogen wurden. Doch das letzte Wort ist das nicht. Nach den Pfingstferien müssen die Landespolitiker ran.

Stuttgart - Die juristischen Berater des Landes machen all denen Hoffnung, die schmerzliche Eingriffe durch Dieselfahrverbote befürchten und sie verhindern wollen. Das Richtungsurteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sowie die Ausgestaltung von Fahrverboten „bietet uns praktisch unbegrenzte Freiräume“ für Ausnahmegenehmigungen, heißt es in einer Bewertung, die unserer Zeitung vorliegt. Die Anwaltskanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek hält auch Benutzervorteile für möglich, wenn ältere Diesel durch bauliche Nachrüstung („Hardware-Nachrüstung“) auf den Umweltstandard von Diesel-Kfz der Euro-6-Norm kommen.

Solche Vorteile sollten im geplanten Luftreinhalteplan Stuttgart ungeachtet der zulassungsrechtlichen Problematik von veränderten Kfz-Typen vorgesehen werden, meint die Kanzlei – und wenngleich die Autohersteller bislang keine Hardware-Nachrüstungen anbieten und bezahlen wollen. Es reiche aus, wenn die Nachrüstung wie der Anbau einer Anhängerkupplung in den Fahrzeugpapieren eingetragen sei. Dass man die Hersteller rechtlich in die Pflicht nehmen kann, glauben sie nicht. Druck von der Politik und von Kunden sei aber denkbar: Nur die Aussicht auf den Verlust von Kunden motiviere die Hersteller, Lösungen für die Nachrüstung anzubieten.

Generell sind Fahrverbote Pflicht, sagen die Berater

Dem Urteil entnehmen die Berater „eine generelle Verpflichtung“ zu Fahrverboten im Sinne des Gemeinschaftsrechtes und des Gesundheitsschutzes. Sie empfehlen, ein zonenweites Fahrverbot für Euro-3- und Euro-4-Diesel zum 1. Januar 2019 in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, außerdem ein Zonenfahrverbot für die zumeist jüngeren Euro-5-Diesel zum 1. September 2019. Man solle aber gleich einarbeiten, dass die Fahrerlaubnis für Euro-5-Diesel sich verlängert, wenn in Stuttgart die Überschreitungen der Schadstoffgrenzwerte – es geht um Stickstoffdioxid – deutlich stärker abnehmen als erwartet. Es gebe Spielraum, die Verbote von Euro-5-Diesel auch ins Jahr 2020 hinein aufzuschieben. Wie lang und bei welcher Luftbelastung? Das müsse man diskutieren.

Die „weitestmögliche Freiheit“, die das Urteil bei Ausnahmeregelungen biete, empfehlen die Anwälte weidlich zu nutzen. An das Maß der Schadstoffreduzierung habe das Gericht keine konkreten Anforderungen gestellt. Es scheine in Kauf zu nehmen, dass durch großzügige Ausnahmen die Einhaltung der Grenzwerte gefährdet oder hinausgeschoben werde. Also solle man alle Anwohner in der Verbotszone, alle Handwerker und alle Liefer- und Wirtschaftsverkehre von Verboten ausnehmen, egal, ob sie Euro-4- oder Euro-5-Fahrzeuge einsetzen. Das Urteil sei zudem „eine Steilvorlage“ für die Nachrüstung. Daher solle man alle Diesel auf die Straße lassen, die durch Nachrüstung auf Euro 6 gebracht sind, was allenfalls durch Hardware-Nachrüstung möglich sei. Von den Euro-5-Dieseln empfehlen die Anwälte befristet zuzulassen, was nachgerüstet ist, aber nicht Euro-6-Standard schafft. Damit wären dies dann auch Wagen, bei denen nur die Elektronik neu programmiert wurde.

Minister Hermann wollte bisher eher wenige Ausnahmefälle

Wie die Politik damit umgeht, soll sich nach den Pfingstferien klären. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte bisher vor, Fahrverbote für Diesel nicht vor dem 1. September 2019 einzuführen. Jedoch wollten er und seine Experten die Ausnahmen nicht so weit fassen, weil sonst die Wirkung der Verbote gering wäre. Der CDU kämen umfassende Ausnahmen – auf für alle Anwohner – entgegen, sie vertrat aber ein pauschales Nein zu Fahrverboten. Die Stadt hat auch eine Bewertung eingeholt – mit ähnlichem Ergebnis, heißt es.