Im Streit um die schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg schon wieder ein Zwangsgeld. Foto: Pressefoto Baumann

Im Streit um die schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg schon wieder ein Zwangsgeld. So reagiert Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Stuttgart - Trotz der neuen Androhung eines gerichtlichen Zwangsgeldes weigert sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Fahrverbote für Euro-5-Diesel konkret festzulegen.„Wir legen erstmal Widerspruch ein und schauen, wie das dann behandelt wird und dann sieht man weiter“, sagte Kretschmann am Dienstag. Man werde die Linie weiterverfolgen, Euro-5-Fahrverbote nach Möglichkeit zu vermeiden. „Jedenfalls wird es nicht zu flächenbezogenen Fahrverboten kommen.“ Auf die Frage, wie seriös das Verhalten der Landesregierung in der Dieselfrage sei, weil man sich auf alle Eventualitäten vorbereiten müsse, sagte der Grünen-Politiker: „Seriös ist durchaus auch, wenn man auf Sicht fährt.“

Streit um schlechte Luft

Die Exekutive sei an Recht und Gesetz gebunden. Aber wenn man nicht die Aussicht hätte, dass man gewinne, würde man nicht vor Gericht gehen, sagte Kretschmann. Es gebe bislang keine Verpflichtung für flächendeckende Euro-5-Fahrverbote. „Ich wüsste nicht, warum das Gericht zu dieser Auffassung kommen sollte.“ Es gehe ja nur um Strecken, wo die Grenzwerte überschritten werden.

Im Streit um die schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg schon wieder ein Zwangsgeld. Das Verwaltungsgericht hat der Regierung auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe erneut eine Frist gesetzt, um dafür zu sorgen, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid am Neckartor künftig eingehalten wird - diesmal bis zum 1. Juli. Falls der Luftreinhalteplan nicht entsprechend überarbeitet wird, drohen weitere 10 000 Euro Zwangsgeld.

Einmal hat das Land bereits 10 000 Euro Zwangsgeld bezahlt, ein zweites hat das Gericht angedroht, nun kommt die dritte Drohung dazu. Das Geld geht in solchen Fällen auch nicht an die Kläger, sondern in die Justizkasse - und bleibt damit letztlich beim Land.