Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft beruht offenbar nicht auf Erkenntnissen über die Schädlichkeit dieses Auspuffgases. Foto: dpa

160 000 Pendler dürfen ab Januar mit ihren Dieseln nicht mehr nach Stuttgart fahren. Doch an der Begründung, Fahrverbote seien zum Schutz der Gesundheit nötig, gibt es große Zweifel.

Stuttgart - Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft beruht offenbar nicht auf Erkenntnissen über die Schädlichkeit dieses Auspuffgases. Für einen solchen Zusammenhang gebe es „bis heute keine Belege“, sagte der Medizinprofessor Alexander Kekulé unserer Zeitung. Er hatte als erster Wissenschaftler die Entstehung des Grenzwerts ausgewertet. Die zuständige Kommission der Weltgesundheitsorganisation WHO habe in der angestrebten Größenordnung keine Gesundheitsgefahren belegen können. Daher habe sie sich damit beholfen, den Stickoxidausstoß von Gasherden zu schätzen. Aufgrund vager Vermutungen habe sie den Wert 40 errechnet und habe damit den bis heute gültigen Grenzwert der EU gesetzt.

Kritik an Untätigkeit der Landesregierung

Der Verwaltungsrechts-Experte Christofer Lenz kritisiert die Landesregierung für ihre Untätigkeit. Sie hätte die Grenzwerte auch selbst durch ein Gutachten hinterfragen und die Erkenntnisse in die Verhandlungen über Fahrverbote einbringen können. Er hält in dieser Frage auch einen Untersuchungsausschuss für möglich, der sich mit der Frage befasst, ob das Land die Autofahrer ins Messer hat laufen lassen.

Die FDP-Bundestagstabgeordnete Judith Skudelny erklärte, die Landesregierung habe aus „ideologischen Gründen rechtliche Aspekte vor Gericht nicht vorgebracht“. Man mute den Bürgern „tiefe Einschnitte zu, um die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen, die es so gar nicht gibt“.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte, es sei nicht die Aufgabe der Landesregierung, eine gesundheitliche Bewertung der EU-Grenzwerte vorzunehmen. Vielmehr sei zunächst davon auszugehen, dass solche Werte gut begründet sind.