Die Deutsche Umwelthilfe – hier ihr Geschäftsführer Jürgen Resch im Saal des Bundesverwaltungsgerichts – pocht auf die Umsetzung des Fahrverbots-Urteils. Foto: dpa-Zentralbild

In der CDU gibt es Stimmen, die fordern, das Fahrverbots-Urteil aus Leipzig zu ignorieren. Das will sich der Kläger nicht gefallen lassen.

Stuttgart - Nach dem Fahrverbots-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Dienstag macht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Druck. Der siegreiche Verband hat der Landesregierung am Freitag Fristen zum Luftreinhalteplans gesetzt, andernfalls drohe die Zwangsvollstreckung. Das Urteil muss in den Plan aufgenommen werden.

Auslöser des Schreibens seien Äußerungen aus der Landesregierung und der CDU, die die Verbindlichkeit des Urteils relativierten und die Umsetzung strikt ablehnten, so DUH-Anwalt Remo Klinger. Der CDU-Wirtschaftsrat hatte erklärt, es bestehe „keinerlei rechtliche Verpflichtung für das Fahrverbot, die CDU im Rathaus fordert, „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ auf das Verbot zu verzichten. Innenminister und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) erklärte, ohne Kennzeichnung mit einer Plakette gebe es bei der Überprüfung der Fahrzeuge Chaos, und dieses werde er „nicht veranlassen und nicht verantworten“.

Vertrauen auf Kretschmanns Zusage

Das Gericht hatte das Urteil der ersten Instanz aus Stuttgart bestätigt. Es sieht ein rasches, durch Schilder geregeltes Fahrverbot für Diesel bis Euro 5 und Benziner bis Euro 2 in ganz Stuttgart zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte vor. Euro-5-Diesel können ab 1. September 2019 einbezogen werden.

„Höchstrichterliche Urteile werden bisher nur in Polen und Bayern ignoriert, ich hoffe auf Reste von rechtsstaatlichem Denken in der CDU“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) habe für den Fall einer Niederlage des Landes die Umsetzung der Fahrverbote bei einem Gespräch versprochen. „Kretschmann ist Demokrat, ich vertraue auf sein Wort“, sagt Resch. Sollte die grün-schwarze Landesregierung das Urteil zum Gesundheitsschutz ignorieren, „dann würde das die Staatsverdrossenheit und Abwendung vieler Bürger von der Politik fördern“, so Resch weiter.

Hoffen auf Blaue Plakette

„Wir leben in einem Rechtsstaat, für mich ist klar, dass das Urteil bindend ist“, sagt Andreas Schwarz, der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag. Er wisse allerdings nicht, „was passiert, wenn die CDU den Luftreinhalteplan mit Fahrverbot nicht akzeptiert“. Die Grünen setzten wie Strobl auf die Blaue Plakette und damit eine klare Kennzeichnung schadstoffarmer Fahrzeuge. Er wolle angesichts der Tatsache, dass Stuttgarter CDU-Bundestagsabgeordnete die Plakette ablehnten „nicht über die Durchsetzungsfähigkeit von Herrn Strobel diskutieren“, so Schwarz.

Die Frist der DUH läuft bis Freitag, 16. März, 12 Uhr. Bis dahin soll die Regierung rechtsverbindlich erklären, dass sie den Luftreinhalteplan aufstellt und die Öffentlichkeitsbeteiligung dafür bis zum 15. April beginnt.