Die Regierung muss auch für Euro-5-Diesel ein Fahrverbot vorsehen, fordert das Gericht. Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Stuttgart setzt der Landesregierung Frist und droht ein Zwangsgeld an. Das Land will zum 1. Juli einen Plan vorlegen.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung muss bis zum 1. Juli ein Fahrverbot auch für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan Stuttgart aufnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) entschieden und für den Fall der Weigerung ein Zwangsgeld von 10 000 Euro angedroht. Die Landesregierung lehnt die Verschärfung des flächendeckenden Euro-4-Dieselverbots kategorisch ab. Das Land hat sich festgelegt, für Euro-5-Diesel maximal streckenbezogene Verbote zu verfügen.

Der Luftreinhalteplan war im Dezember 2018 fortgeschrieben worden, nachdem sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt hatte. Die DUH hatte gefordert, dass der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid in der Landeshauptstadt acht Jahre nach seiner Einführung endlich eingehalten werden müsse. Das Gericht entschied, dass Fahrverbote als letztes Mittel zulässig und nötig seien, ab 1. September 2019 auch für Diesel der Euronorm 5.

Rüge an die Regierung

Die Regierung sei ihrer Verpflichtung „nur unvollständig nachgekommen“, sie weigere sich „ohne tragfähigen Grund“, das Verkehrsverbot für Euro 5 aufzunehmen, so das VG. Dabei zeigten Prognosen für 2019 und 2020 deutliche Grenzwertüberschreitungen auf mehreren Strecken in der Stadt auf. Im Verkehrsministerium zeigte man sich vom Beschluss der 17. Kammer nicht überrascht. Man gehe in Revision, sagt Ministerialdirektor Uwe Lahl, und werde zum 1. Juli einen Plan vorlegen. „Ob es gelingt, ein Zwangsgeld zu vermeiden, können nur die Gerichte entscheiden“, so der Amtschef.