Am Stuttgarter Arbeitsgericht geht es am Donnerstag um Vorgänge beim VfB. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Im Zuge der Datenaffäre hat der VfB Stuttgart den Finanzvorstand Stefan Heim und Kommunikationschef Oliver Schraft entlassen – am Arbeitsgericht soll nun geprüft werden, ob zwischen den Parteien gütliche Einigungen möglich sind. Im Falle eines weiteren gekündigten VfB-Mitarbeiters ist dies bereits gelungen.

Stuttgart - Der VfB Stuttgart wird an diesem Donnerstag noch einmal von einem der dunkelsten Kapitel der jüngeren Vergangenheit eingeholt: der Affäre um die Weitergabe von Mitgliederdaten an Dritte rund um die Ausgliederung 2017. Bei Güteterminen am Arbeitsgericht Stuttgart soll über die Klagen von Stefan Heim und Oliver Schraft verhandelt und jeweils nach einvernehmlichen Einigungen gesucht werden.

Der langjährige Finanzvorstand und der Kommunikationschef wurden vom VfB im Zuge der Datenaffäre fristlos gekündigt, beide haben daraufhin rechtliche Schritte gegen den Club eingeleitet. Gleiches gilt für Marketingleiter Uwe Fischer, dessen Gütetermin kurzfristig abgesagt wurde, nachdem sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt haben. Vor dem Landgericht wiederum soll in den nächsten Monaten die Klage des ebenfalls entlassenen Marketingvorstands Jochen Röttgermann verhandelt werden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

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Am 10. März verhängte der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink nach monatelangen Ermittlungen zu den Hintergründen der Datenaffäre gegen den VfB ein Bußgeld in Höhe von 300 000 Euro. Schon zuvor hatte der Club personelle Konsequenzen gezogen und erst die Vorstände Heim und Röttgermann und kurz darauf Fischer und Schraft entlassen.