In Deutschland zählen rund 85.000 Menschen zu dieser Gruppe. (Symbolbild) Foto: dpa

Bei den Europawahlen am Wochenende können erstmals auch behinderte Menschen mit Vollbetreuung und psychisch kranke Straftäter mitwählen. In Deutschland zählen rund 85.000 Menschen zu dieser Gruppe.

Berlin - Erstmals können bei den Europawahlen am Wochenende auch behinderte Menschen mit Vollbetreuung und psychisch kranke Straftäter mitwählen. Das sieht eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. In Deutschland zählen rund 85.000 Menschen zu dieser Gruppe.

Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht

Zwar hatte auch der Bundestag in der vergangenen Woche für eine Wahlbeteiligung dieser Gruppe gestimmt. Weil das entsprechende Gesetz aber zu spät für eine Beteiligung an den Europawahlen kommt, hatten FDP, Linke und Grüne im Bundestag zuvor einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt, das Gericht hatte im April entschieden, dass der Wahlrechtsausschluss bereits für die Europawahl aufgehoben wird.

Schon lange hatten sich Verbände und andere Einrichtungen für eine Änderung eingesetzt. Der Leiter der „Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention“ in Berlin, Valentin Aichele, hatte mehrfach erklärt, dass die von Deutschland unterzeichnete und 2009 hierzulande in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention einen solchen pauschalen Ausschluss verbietet. Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hatte in den vergangenen Monaten immer wieder eine Umsetzung angemahnt.